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Die Angeklagte sitzt im Gerichtssaal im Landgericht Hildesheim. Die frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin muss sich nach einem Corona-Ausbruch mit drei Toten in der Einrichtung vor Gericht unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
  • Die Angeklagte sitzt im Gerichtssaal im Landgericht Hildesheim. Die frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin muss sich nach einem Corona-Ausbruch mit drei Toten in der Einrichtung vor Gericht unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
  • Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Corona-Ausbruch im Heim: Wende im Prozess gegen infizierte Mitarbeiterin

Nach einem Corona-Ausbruch in einem Hildesheimer Pflegeheim ist das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine frühere Mitarbeiterin eingestellt worden. Auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wurde fallengelassen, wie das Landgericht Hildesheim am Dienstagabend mitteilte.

Der 46-Jährigen wird damit nur noch Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten auch zur Last gelegt, eine Corona-Infektionskette in dem Heim ausgelöst zu haben. Sie hatte im November 2021 dort als Alltagsbegleiterin gearbeitet, während sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert war. Bei dem Ausbruch starben drei Bewohnerinnen.

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Am Dienstag erstatteten in dem Prozess zwei Sachverständige ihre Gutachten. Danach wies die Kammer darauf hin, dass anstelle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung auch nur die Verhängung eines Bußgeldes wegen einer Ordnungswidrigkeit in Betracht komme.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers stimmte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu, was die Vorwürfe fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung betrifft. Am Mittwoch sollen die Plädoyers gehalten werden. Im Anschluss daran kommt laut Gericht auch die Verkündung des Urteils in Betracht. (dpa/mp)

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