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Waffe
  • Zum Führen einer Schreckschusswaffe braucht man einen kleinen Waffenschein. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Oliver Killig

Bürgermeister im Norden will Waffe tragen – und zieht vor Gericht

Hat ein Bürgermeister wegen seiner Bedrohungslage als Amtsträger einen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins? Darüber verhandelt am Montag (13 Uhr) das Verwaltungsgericht Hannover. Der hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Harsum klagt gegen den Landkreis Hildesheim, der die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für ihn abgelehnt hat.

Der Kläger möchte nach Gerichtsangaben eine Schusswaffe führen, weil er in der Vergangenheit vermehrt Anfeindungen und tätlichen Angriffen in Zusammenhang mit seiner Amtsführung ausgesetzt gewesen sei. Er werde von verschiedenen Personen konkret bedroht, deswegen gebe es auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.

Laut Landkreis fehlt dem Bürgermeister die Sachkenntnis

Dagegen argumentiert der Landkreis, dass es dem Kläger an der erforderlichen Sachkunde für die waffenrechtliche Erlaubnis fehle. Zudem sei nicht erkennbar, dass er im Vergleich zu anderen Beschäftigten in der Verwaltung einer erhöhten Gefahr ausgesetzt wäre. Zu dieser Frage seien Stellungnahmen der Polizeiinspektion Hildesheim und Polizeidirektion Göttingen eingeholt worden.

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Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist nur ein Verhandlungstag geplant. Möglicherweise gebe es bereits am Montag eine Entscheidung. (dpa)

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