• Celle: Mutmaßlicher IS-Chef „Abu Walaa“ bei seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht. 
  • Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/d

Nach über drei Jahren: Urteil im Mammut-Prozess gegen Deutschlands IS-Chef

Celle –

Er gilt als einer der wichtigsten Prozesse gegen Islamisten in Deutschland. Am Mittwoch gegen 9.15 Uhr wurde im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), „Abu Walaa“, und drei Mitangeklagten am Oberlandesgericht in Celle das Urteil verkündet. Der Prozess dauerte bereits dreieinhalb Jahre.

Das Oberlandesgericht Celle hat „Abu Walaa“ zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht erklärte den 37-Jährigen am Mittwoch wegen der Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation als schuldig.

Im IS-Prozess: Angeklagter wird schuldig gesprochen

Dem Iraker und den anderen Angeklagten wurde vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen islamistisch radikalisiert und in Kampfgebiete des IS geschickt zu haben. Die Männer standen wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz seit September 2017 vor Gericht.

Für Ahmad A., „Abu Walaa“ ist sein Szenename, forderte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen.

IS-Prozess: Anwaltschaft stützt sich auf Kronzeugen und V-Mann

Die Bundesanwaltschaft stützte sich bei der Anklage auf einen Kronzeugen, einen jungen Mann aus Gelsenkirchen. Dieser geriet als Jugendlicher in islamistische Kreise, wandte sich später aber vom IS ab und arbeitete mit den Behörden zusammen.

Im Laufe des Prozesses sollen sich weitere Zeugen gemeldet haben, am Ende habe sogar ein der Mitangeklagten gegen „Abu Walaa“ ausgesagt.

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Eine weitere Schlüsselrolle spielten Informationen eines V-Manns der Polizei. Er erhielt für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung. Als bezahlter Spitzel soll die Vertrauensperson, genannt VP01, in die innersten Kreise vorgedrungen sein.

Ein öffentlicher Auftritt im Prozess könnte für ihn zu gefährlich werden, argumentierte das Innenministerium in Düsseldorf, so der NDR. An Stelle von ihm selbst nahmen Polizeibeamte im Zeugenstuhl Platz. Das wiederum sehe die Verteidigung als kritisch an.

Angeklagter soll Kontakt zu Attentäter Anis Amri gehabt haben

Der Hauptangeklagte, Ahmad A., war Prediger in Hildesheim, welches deshalb sogar zu einem bundesweiten Hotspot der Islamistenszene wurde, so der NDR. Laut Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte einen direkten Draht nach Syrien gehabt haben.

Zwischen ihm und dem Attentäter am Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, soll ebenfalls eine Verbindung bestanden haben. (dpa/sr)

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