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Plädoyers im Prozess um IS-Witwe in Hamburg: Angeklagte bittet um „gerechte Strafe“

War Omaima A. Mitglied einer gefährlichen Terrororganisation oder nur Ehefrau und pflichtbewusste Mutter unter der Herrschaft des sogenannten Islamischen Staates? Die gebürtige Hamburgerin selbst spricht von einem „großen Fehler“ und bittet das Gericht um eine gerechte Strafe.

Im Prozess gegen die Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat der Verteidiger eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Bundesanwaltschaft habe das Geständnis der 36-Jährigen zu wenig berücksichtigt, sagte Anwalt Tarig Elobied am Montag in seinem Plädoyer.

Prozess in Hamburg: IS-Witwe soll Sklavin gehalten haben

Bei dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gehe es um einen minderschweren Fall, ebenso bei dem Anklagepunkt, die Frau habe zeitweise eine Jesidin als Sklavin gehalten. Die Forderung der Bundesanwaltschaft nach vier Jahren und zehn Monaten Haft nannte der Anwalt unverhältnismäßig hoch.

In ihrem letzten Wort räumte die Angeklagte ein: „Ich habe vor fünf Jahren einen großen Fehler begangen.“ Sie sei blauäugig gewesen, als sie 2015 ihrem damaligen Mann nach Rakka gefolgt sei, in die Hochburg der Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien. Ihre drei Kinder habe sie in ein Kriegsgebiet mitgenommen und damit ihre Fürsorgepflicht verletzt.

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Gegen den Putzdienst der 13-jährigen Jesidin habe sie nichts machen können. „Ich sah sie wie einen Gast.“ Die „Besitzerin“ der Frau, ein Mitglied der Religionspolizei des IS, habe ihr den Dienst aufgedrängt, während sie selbst schon ihre Flucht aus dem IS-Gebiet vorbereitet habe. „Ich entschuldige mich bei ihr (der Jesidin), dass ich ihr nicht helfen konnte“, sagte die Angeklagte.

Prozess in Hamburg: Omaima A. will mit IS abgeschlossen haben

Witwe am Hubschrauber

Witwe wird zum Hubschrauber geführt (2019).

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Sie betonte, dass sie mit dem Islamischen Staat abgeschlossen habe und nicht mal mehr praktizierende Muslimin sei. Ihre Weigerung, über andere mutmaßliche IS-Mitglieder auszusagen, erklärte sie mit der für sie traumatisierenden Gefängniserfahrung. „Ich will mich nicht verpflichten müssen, als Zeugin aussagen zu müssen.“ Unter Tränen bat Omaima A. das Gericht um eine „gerechte Strafe“.

Anwalt: Omaima A. habe „Pflicht als Mutter“ erfüllt

Der Verteidiger vertrat die Ansicht, dass seine Mandantin mit der Haushaltsführung und der Versorgung der Kinder nicht den Kampf ihres ersten und – nach dessen Tod – zweiten Mannes unterstützt habe. Sie habe nur ihre Pflicht als Mutter erfüllt. Ein Sturmgewehr habe sie nicht besessen. Die auf einem Foto zu sehende Kalaschnikow habe ihrem Mann gehört.

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Cuspert hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Der frühere Berliner Gangsterrapper („Deso Dogg“) wurde Medienberichten zufolge 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet. Nach ihrer Rückkehr im August 2016 lebte die Angeklagte unbehelligt von Strafverfolgung in Hamburg, kleidete sich westlich und ging einem Beruf nach. Erst nach Recherchen einer arabischen Journalistin wurde sie 2019 festgenommen und sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. (dpa)

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