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Aufnahme des Angeklagten im Gerichtssaal.
  • Der Angeklagte sitzt hinter einem Aktenordner im Gerichtssaal vom Landgericht in Stralsund.
  • Foto: picture alliance/dpa | Frank Hormann

Mit 35 Messerstichen die Ehefrau ermordet: „Ich bin ein Mann – Ich musste es tun“

Die Bluttat sorgte vor einem halben Jahr in der Kleinstadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) für Entsetzen: In einem Asylbewerberheim war eine Frau mit 35 Messerstichen getötet worden. Nun ist der Ehemann des Opfers schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den aus Marokko stammenden Mann wegen Mordes, aber nicht zu lebenslanger Haft. Dafür machte die Kammer mehrere Gründe geltend.

Wegen des Mordes an seiner Ehefrau vor genau einem halben Jahr hat das Landgericht Stralsund einen 43-Jährigen zu elf Jahren Haft verurteilt. Er habe aus Eifersucht und darin begründet aus niedrigem Beweggrund gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Strafverschärfend komme hinzu, dass er „mit seiner Tat seinen Kindern die Mutter genommen hat“.

Der Mann zeigte einen „Alleinbesitzwillen“ gegenüber seiner Ehefrau

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der aus Marokko stammende Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft in Barth in Mecklenburg-Vorpommern 35 Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe. Er habe deren Tod beabsichtigt und unmittelbar danach laut Zeugen gesagt: „Ich bin ein Mann. Ich musste es tun.“

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Strafverschärfend kam laut Richter hinzu, dass der Mann direkt nach der Tat Fotos und Videos mit seinem Handy von dem Opfer gemacht und verschickt habe. Darin habe er entgegen der Tatsachen behauptet, sie mit einem anderen Mann erwischt zu haben. Das Eheverhältnis habe schon länger unter dem Drogen- und Alkoholkonsum des Mannes gelitten. Zudem habe dieser gegenüber seiner Frau einen „Alleinbesitzwillen“ an den Tag gelegt.

Kein lebenslänglich – laut Gericht aus mehreren Gründen

Die Kammer verhängte nicht – wie eigentlich bei Mord vorgesehen – eine lebenslange Haftstrafe, weil eine erhebliche Minderung seiner Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen sei. Der Mann hatte zuvor Alkohol und Kokain konsumiert. Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Mannes zum Prozessauftakt sowie gezeigte Reue. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor seien drei Jahre und sechs Monate der Haftstrafe zu vollziehen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Aussage eines Verteidigers will der Verurteilte eine mögliche Revision noch bedenken. (mp/dpa)

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