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  • Foto: RUEGA

Vollgas-Flucht mit 170 Sachen: Mann drängt Polizei ab, die schlägt Scheibe ein

Parchim –

Bis zu sechs Polizeiwagen waren im Einsatz, um den Flüchtigen zu stoppen – was als Verkehrskontrolle begann, endete in einer wilden Verfolgungsjagd mit bis zu 170 Stundenkilometern über die A19.  

Mit mehreren Streifenwagen hat die Polizei in der Nacht zum Sonntag einen flüchtigen Autofahrer verfolgt und ihn erst nach rund 70 Kilometern auf der Autobahn 19 bei Malchow (Mecklenburg-Vorpommern) stoppen können.

Parchim: Flucht vor Polizei über Lübz, Plau und Krakow am See

Der 32-Jährige Fahrer sollte in Parchim von der Polizei kontrolliert werden, als er plötzlich auf das Gaspedal trat und das Weite suchte.

Trotz mehrerer Versuche der Polizei, den Mann zu stoppen, flüchtete dieser mit seinem Wagen über Lübz, Plau und Krakow am See.

Verfolgungsjagd: Fahrer verriegelt Autotür, Polizei schlägt Scheibe ein

Der 32-jährige Autofahrer versuchte während seiner Flucht mehrfach, die Streifenwagen der Polizei von der Straße abzudrängen. Letztlich gelang es der Polizei, das Auto in einer Baustelle auf der BAB 19 bei Malchow zu stoppen.

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Doch auch jetzt gab sich der 32-Jährige noch nicht geschlagen – stattdessen verriegelte er seine Autotür. Die Polizisten schlugen daraufhin kurzerhand die Scheibe der Beifahrertür ein, um an den Fahrer zu gelangen.

Flucht-Fahrer von Parchim – Drogen, Alkohol und keinen Führerschein

Wie sich herausstellte, war der Mann alkoholisiert und stand einem Vortest zufolge unter Drogen. Ein Atem-Alkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Auch in seinem Auto entdeckten die Beamten eine geringe Menge „rauschgiftverdächtiger Substanzen“.

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Eine gültige Fahrerlaubnis besitzt der Fahrer auch nicht. Zudem war sein Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen bzw. versichert. 

Verfolgungsjagd: Anzeige für den 32-jährigen Parchimer

Gegen den aus Parchim stammenden Mann wurde Anzeige erstattet – wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens unter Drogeneinwirkung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Bei den weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass der Fahrer in der Vergangenheit bereits wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Kennzeichenmissbrauchs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war. (vd)

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