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Vater schlägt Sohn
  • Vor Wut schlug der Vater seinen Sohn (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO/imagebroker/begsteiger

„Froh, dass das Kind in einer Pflegefamilie ist“: Vater verprügelt Sohn aus Wut

Weil er seinen dreijährigen Sohn mit einem Holzbrett traktiert hat, hat das Landgericht Neubrandenburg einen Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der 26-Jährige aus Friedland (Mecklenburgische Seenplatte) wurde am Donnerstag wegen zweifacher Körperverletzung gegen den Sohn und einen anderen Mann schuldig gesprochen.

Richterin Daniela Lieschke verhängte zwei Jahre und drei Monate Haft gegen den mehrfach vorbestraften Mann. „Man kann nur froh sein, dass das Kind jetzt in einer Pflegefamilie ist und ihm dort die Liebe zuteilwird, die sie beide ihm versagt hatten”, sagte die Richterin zu dem Mann und dessen Verlobter im Gerichtssaal. 

Vater schlug Kind (3) mit Holzbrett

Der Vorfall mit dem Jungen hatte sich im Juni 2022 in Friedland in der Wohnung der Mutter ereignet. Motiv für die Schläge mit dem Brett sei Ärger des Mannes darüber gewesen, dass das Kind im Kinderzimmer nicht ruhig war. Der Junge hatte geweint, weil sich die Eltern beim Trinken gestritten hatten. Die Partnerin – die Mutter des Kindes – war zwar dazwischen gegangen, was die Schläge aber nicht verhinderte.

Der Verurteilte hatte zuvor aus Wut einen Holztisch zertrümmert, woher das 44 Zentimeter lange Brett stammte. Das Kind erlitt größere Hämatome, die noch zwei Tage später sichtbar waren. Als die Frau sich vor das Kind stellte, war sie auch geschlagen worden. Sie zeigte den Mann einen Tag später an, wollte aber für ihre Misshandlung keine Strafverfolgung. Der Verurteilte hatte vor Gericht geschwiegen.

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Mit dem Urteil folgte die Kammer genau der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte zwei Jahre Haft und die Einweisung in eine Alkohol-Entziehungsklinik gefordert. Dem folgte das Gericht nicht. Die Kammer hob mangels Fluchtgefahr aber den Haftbefehl auf – bis die Verbüßung beginnt. Der 26-Jährige saß seit Juli in U-Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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