x
x
x
Verteidiger Philip Seehusen (r) sitzt neben dem Angeklagten im Verhandlungssaal.
  • Verteidiger Philip Seehusen (r.) sitzt neben dem Angeklagten im Verhandlungssaal.
  • Foto: picture alliance/dpa/Frank Molter

Als Mordwerkzeug genutzt: Kind sollte eigene Mutter töten

Es ist eine ungewöhnliche Anklage am Kieler Landgericht: Ein 57-Jähriger soll mehrfach versucht haben, seinen minderjährigen Neffen zum Mord an dessen eigener Mutter anzustiften – unter anderem ihr mit einem Messer in den Bauch zu stechen. Außerdem soll er seine Schwägerin mit fast kochend heißen Wasser verbrüht haben.

Seine möglichen Motive: Er habe entweder verhindern wollen, dass seine sexuellen Annäherungsversuche an die Schwägerin bekannt würden, sagte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn am Mittwoch. Oder er habe sie wegen ihrer Entscheidung bestrafen wollen, sich von ihrem Ehemann, seinem Bruder, zu trennen.

Kiel: 57-Jähriger soll Neffen zum Mord angestiftet haben

Der damals zwölfjährige Sohn offenbarte sich seiner Mutter. Ihn soll der Onkel wiederholt aufgefordert haben, seiner Mutter ein Messer in den Bauch zu rammen, während sie schläft. Zur Begründung habe der im Irak geborene Deutsche gesagt, die Mutter sei eine schlechte Person. Als der Junge sich weigerte, soll der Angeklagte dem Kind ein Video gezeigt haben, in dem ein Mann einem anderen Mann ein Messer in den Bauch sticht.

Das könnte Sie auch interessieren: Dreifach-Mord bei Kiel: Zahnarzt legt überraschend Geständnis ab

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten neben versuchter Anstiftung zum Mord auch mehrfache Körperverletzung gegen seine Schwägerin sowie deren Sohn und Tochter vor. So soll er die Frau mit fast kochend heißem Wasser verbrüht und sie und die Kinder geschlagen haben. Der Tatzeitraum erstreckte sich demnach von 2017 bis Frühjahr 2018. Dem Mann drohen 3 bis 15 Jahre Haft, sollte er entsprechend der Anklage verurteilt werden.

12-Jähriger vertraute sich seiner Mutter an

Nach Auffassung des Schwurgerichts kommt auch eine Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft in Betracht, weil der Angeklagte das noch nicht strafmündige Kind laut Anklage als Mordwerkzeug nutzen wollte. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage festgesetzt. Das Urteil wird demnach am 30. November erwartet. Während der Aussage des heute 16-jährigen Sohnes sollte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp