Ein Mann hält Spielkarten in der Hand, auf dem Tisch Bierflaschen
  • Die tot aufgefundene Frau war am Abend zuvor bei einem Bekannten, wo getrunken und Karten gespielt wurde. (Symbolbild)
  • Foto: imago/Westend61

Mann soll Frau nach Trinkgelage nach draußen gezogen haben – sie starb in der Kälte

Eine Frau ist erfroren, ein 57-jähriger Mann muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Angeklagt ist er unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Neustrelitzer vor, eine Bekannte nach einem Trinkgelage im Dezember 2019 nach draußen gezogen und bei Kälte liegengelassen zu haben. Die Frau wurde am nächsten Morgen mit einer Körpertemperatur von 19 Grad leblos gefunden. Retter konnten ihr nicht mehr helfen. Zum Prozessbeginn bestritt der Angeklagte allerdings, dass er die Frau aus seiner Wohnung nach draußen gebracht hatte.

Prozess: Mann wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt

Der Vorfall hatte sich nach dem Trinkgelage mit Kartenspielen am 14. Dezember 2019 im Stadtteil Altstrelitz ereignet. Wie der Angeklagte sagte, hatten sich mehrere Leute dort getroffen. Als die meisten schon gegangen waren, soll das Opfer laut Anklage in der Wohnung plötzlich zusammengesackt sein. Eine Zeugin berichtete der Polizei, dass der allein lebende Angeklagte die Frau nach draußen gebracht haben soll. 

Das bestritt der Mann aber am Dienstag. Zu diesem Zeitpunkt sei er selbst so betrunken gewesen, dass er nicht mitbekommen habe, wann die Leute gegangen sind. Seine von ihm getrennt lebende Ehefrau bestätigte, dass der 57-Jährige regelmäßig nach Alkoholkonsum plötzlich einschlafe.

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Der Angeklagte hatte die nur spärlich bekleidete erfrorene Frau am nächsten Morgen selbst gefunden und die Polizei gerufen. Der Prozess wird am 11. August fortgesetzt. Dann soll unter anderem die Zeugin gehört werden, die den Angeklagten als Täter bezeichnet hatte. (vd/dpa)

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