Hamburger (26) verschickte Intimfotos seiner Ex – und sieht sich nun als Opfer
Für den Angeklagten Matthews L. (26) ist ganz klar, wer das Opfer ist: er selbst. Dass er Nacktbilder seiner Ex-Freundin Karla K. (23) in WhatsApp-Gruppen – unter anderem an ihre Eltern – verschickt hat, sei ein bisschen „blöd“, sagt er am Mittwoch vor dem Amtsgericht Hamburg. Aber echte Reue? Keine Spur. Am Ende platzt dem Richter der Kragen – er erteilt Matthews L. eine Lektion.
Kaugummi kauend sitzt der 26-Jährige vor dem Richtertisch und folgt den Worten des Staatsanwalts: L. wird das Verbreiten pornografischer Schriften in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen sowie der Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen.
Für den Angeklagten Matthews L. (26) ist ganz klar, wer das Opfer ist: er selbst. Dass er Nacktbilder seiner Ex-Freundin Karla K. (23) in WhatsApp-Gruppen – unter anderem an ihre Eltern – verschickt hat, sei ein bisschen „blöd“, sagt er am Mittwoch vor dem Amtsgericht Hamburg. Aber echte Reue? Keine Spur. Am Ende platzt dem Richter der Kragen – er erteilt Matthews L. eine Lektion.
Kaugummi kauend sitzt der 26-Jährige vor dem Richtertisch und folgt den Worten des Staatsanwalts: L. wird das Verbreiten pornografischer Schriften in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen sowie der Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen.
Bedeutet konkret: Er soll Nacktbilder und Fotos vom Intimbereich seiner Ex-Freundin Karla K. an andere Menschen verschickt haben – ohne ihr Einverständnis. Einige der Bilder hatte er sogar heimlich aufgenommen.
Hamburg: Angeklagter gibt Straftat zu – sieht sich jedoch als Opfer
Matthews L. räumt seine Schuld unumwunden ein. Ja, er habe das getan und es tue ihm auch Leid. Dann beginnt er sich zu rechtfertigen: Die ganze Beziehung zu Karla K. habe ihn dahin gebracht, er sei am Ende gewesen und in der Tatnacht vom 18. auf den 19. Juli 2021 obendrein betrunken. Die Frage des Staatsanwalts, ob Matthews L. der Frau bereits vor der Tat mit der Veröffentlichung der Fotos gedroht habe, will der Angeklagte nicht beantworten.
Es wird schnell klar, warum er der Frage ausweicht: Karla K., die als Zeugin und Nebenklägerin auftritt, berichtet, wie der Angeklagte sie in der Beziehung immer wieder unter Druck gesetzt hat. Immer, wenn ihm etwas nicht passte, habe er damit gedroht, die Bilder zu veröffentlichen. Das Gericht nimmt Chats und Fotos in Augenschein, sie bestätigen die Aussagen der jungen Frau. Matthews L. schickte auch ihr die Bilder, schrieb dazu „Du bist meine Bitch“ oder „Hure bleibt Hure“.
Karla K. weint, während sie die Beziehung zu L. und die Tat schildert. Richter, Staatsanwalt und ihr eigener Anwalt agieren dabei äußerst sensibel, führen sie sanft durch die Befragung, betonen immer wieder, sie solle sagen, wenn es ihr zu viel wird. Ihre Schilderungen zeichnen das Bild einer toxischen Beziehung, in der L. sie um jeden Preis kontrollieren will – mehrmals sagt er ihr, sie solle sich umbringen.
Seit L. die Bilder in mehreren Chats unter anderem an ihren Bruder, dessen Freunde und ihre Eltern verschickt hat, lebt sie in Angst. Sie vertraut niemandem mehr, traut sich alleine nicht mehr auf die Straße – und zieht zurück zu ihren Eltern. Nur dort fühlt sie sich noch sicher.
Richter platzt im Prozess der Kragen
In seinem emotionalen Plädoyer findet der Staatsanwalt klare Worte für L.s Tat: „Fälle wie Ihren habe ich tagtäglich auf dem Tisch. Aber bei einer Vielzahl davon, wurden die Fotos aus Prahlerei weitergeschickt. Hier ist es völlig anders.“ Die Gründe des Angeklagten seien perfide, er wollte die Geschädigte fertig machen. Man könne von Glück sagen, dass sie heute noch hier sitze und den Vorfall in einer Therapie verarbeiten könne. „Sowas kann auch ganz anders enden.“ Da L. wegen Beleidigung vorbestraft ist, könne man über eine Freiheitsstrafe nachdenken, so der Staatsanwalt. Letztendlich plädiert er jedoch für eine saftige Geldstrafe.
L. hätte besser auf sein Schlusswort verzichtet, doch er will reden: Er finde das hier alles ungerecht, stehe ebenfalls unter Druck, könne auch nicht mehr vertrauen und wisse nicht, ob er für sein Kind, mit dem eine andere Frau derzeit schwanger ist, da sein könne.
Das ist dem Richter zu viel: „Sie haben gerade die Rollen komplett vertauscht. Es war, als säße ich plötzlich im falschen Film. Sie generieren sich als Opfer, dabei gibt es hier nur ein Opfer und das ist Frau K.“. L. müsse dringend an seiner Selbstwahrnehmung arbeiten, so der Vorsitzende. „Sie wirken auf mich wie ein kleines, trotziges Kind.“ Der Angeklagte hätte für die Geschädigte als ihr Partner ein Heimathafen sein sollen, stattdessen habe er ihr einen Freundeskreis weggenommen, vor dem sie sich nun schämt und ihr Vertrauen in Menschen zerstört. „Sie war voller Lebensfreude und das haben Sie ihr kaputt gemacht.“
Er verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung: „Was Sie heute brauchen, ist ein Denkzettel. Kriegen Sie Ihre Selbstwahrnehmung in den Griff. Und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind unter guten Bedingungen aufwächst!“