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Auf dem Pipeline-Verlegeschiff „Castoro 10” vor dem Strand von Lubmin bauen Fachleute an der Anbindungspipeline des umstrittenen Rügener LNG-Terminals in Mukran.
  • Auf dem Pipeline-Verlegeschiff „Castoro 10” vor dem Strand von Lubmin bauen Fachleute an der Anbindungspipeline des umstrittenen Rügener LNG-Terminals in Mukran.
  • Foto: dpa

LNG-Terminal im Norden: Heftige Schlappe für Naturschützer

Verbände wollten einen Baustopp für das Rügener LNG-Terminal. Der würde den engen Zeitplan empfindlich stören. Nun haben die LNG-Gegner einen weiteren Rückschlag kassiert.

Auch der Naturschutzbund (Nabu) hat im Streit um das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) sein Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Das Gericht bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung. Vergangene Woche hatte es schon einen entsprechenden Antrag auf Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt.

Gericht entscheidet für LNG-Terminal auf Rügen

Die Begründung der jüngsten Entscheidung entspricht laut Gericht in wesentlichen Teilen der Begründung der Entscheidung zum DUH-Antrag. Das Gericht hatte darin nach summarischer Prüfung mitgeteilt, die beklagte Genehmigung gehe mit Blick auf die kommenden Heizperioden zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise anhält. Das Gericht berief sich auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für LNG sehe.

Der Nabu reagierte enttäuscht. Der Landesverband von MV hatte nach eigenen Angaben einen Baustopp beantragt, um insbesondere Baggerarbeiten an gesetzlich geschützten Riffen zu verhindern. Laut Nabu sei eine Schädigung nicht zweifelsfrei ausgeschlossen worden.

Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger kritisierte: „Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur. Der Beschleunigungsrausch der Bundesregierung wirkt sich in Verfahren wie dem vorliegenden in gravierender Weise auf den Rechtsschutz aus.”

NABU: Sorge vor Umweltschäden durch Pipeline

Die Klage richtete sich gegen die Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindungspipeline des geplanten Terminals. Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden. Die Klage an sich ist wie schon im Fall der DUH mit der Ablehnung des Eilantrags nicht entschieden. Ebenso liegt noch eine Klage der Gemeinde Binz samt Eilantrag in Leipzig vor.

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Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet. (dpa/mp)

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