Kind stirbt an Folgen von spätem Rettungseinsatz im Norden – Prozess vor BGH
Mit einem folgenschweren Rettungsdiensteinsatz vor acht Jahren beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Eltern aus Mecklenburg-Vorpommern hatten im Januar 2017 den Rettungsdienst gerufen, weil die damals schwangere Frau einen Monat vor der geplanten Entbindung Schmerzen hatte. Ihr Notruf wurde mehrmals weitergeleitet. Das Kind kam später im Krankenhaus mit gesundheitlichen Problemen zur Welt – und starb ein Jahr später an den Folgen.
Die Eltern zogen gegen insgesamt fünf Landkreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht. Sie werfen den Leitstellen vor, dass sie sofort einen Notarzt hätten losschicken müssen. Sie kritisieren zudem, dass beim Austausch zwischen den Leitstellen Informationen verloren gegangen seien. Die Landkreise und Städte hätten damit ihre Amtspflichten verletzt. Die Kläger fordern Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das könnte Sie auch interessieren: Unfall mit Rettungswagen im Norden – mehrere Verletzte
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, das Meldebild habe nicht auf eine sofortige Entsendung eines Notarztes hingewiesen. Auch zu der Weiterleitung der Notfallmeldungen sah es keine Einwände. Diese hätte den „Schaden“ auch nicht verursacht. Ob am Donnerstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (dpa/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.