„Ich schlachte dich ab“: Brutaler Macheten-Angriff auf Nachbarn – Haftstrafe
Nach dem Zuzug eines Mannes aus Schleswig-Holstein gab es in einem Dorf in Vorpommern viel Streit. Das gipfelte in einer blutigen Macheten-Attacke. Für einen 70-Jährigen hat das schwere Konsequenzen.
Im Prozess um einen blutigen Nachbarschaftsstreit hat das Landgericht Neubrandenburg einen Mann zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 70-Jährige aus Bartow (Mecklenburgische Seenplatte) wurde am Dienstag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. „Die Vielzahl der Hiebe spricht gegen eine Spontantat“, sagte Richterin Daniela Lieschke. Eine psychiatrische Gutachterin hatte den aus Schleswig-Holstein zugezogenen Senior als Mann beschrieben, der mit Kritik nicht umgehen konnte, aber zur Tatzeit am 10. Mai voll schuldfähig war.
Mann droht Nachbar: „Ich schlachte dich ab“
Der Verurteilte war vor mehr als zehn Jahren von Schleswig-Holstein nach Bartow gezogen, weil er auf einer Auktion ein Haus mit sechs Wohnungen – den Dorfneubau – ersteigert hatte. Doch es gab seit Jahren Streit mit dem Mann, vor allem wegen seiner immer frei laufenden Hunde und seiner Beleidigungen, wie es mehrere Dorfbewohner vor Gericht beschrieben.
Der Verurteilte hatte zugegeben, im Mai im Streit einen 36-jährigen Nachbarn mit der Waffe, die eine 40 Zentimeter lange und beidseitig geschliffene Klinge hat, schwer verletzt zu haben. Seiner Version, dass er sich gegen einen Angriff des 36-Jährigen gewehrt habe, folgte die Kammer nicht. Der jüngere Mann hatte den 70-Jährigen vorher ermahnt: Er sollte nicht die Frau und das gemeinsame zwei Jahre alte Kind des 36-Jährigen beleidigen.
Dem bei der Attacke lebensgefährlich verletzten Opfer war es noch gelungen, dem Angreifer die Waffe abzunehmen und sich auf sein Grundstück zu retten. Auch hatte er vorher noch Drohungen des Seniors auf seinem Handy aufgenommen. Auf der Aufnahme war unter anderem der Satz „Ich schlachte dich ab“ von dem 70-Jährigen zu hören.
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Der 36-Jährige überlebte nur dank mehrerer Notoperationen. Er hatte tiefe Wunden an der Schläfe, an Armen und Schulter. Er leidet immer noch an Taubheit in einer Schulter und einer Kopfhälfte und hat psychische Probleme. Der Senior hatte sich nach dem Vorfall umgezogen und saß auf einem Stuhl auf seinem Grundstück, als die alarmierten Polizeibeamten kamen.
Mit dem Urteil folgte die Kammer fast ganz der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft verlangt hatte. Es ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 70-Jährigen hatte auf Freispruch wegen Notwehr plädiert. Der Anwalt kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Der Verurteilte hatte sich beim Opfer entschuldigt und angekündigt, dass er nicht wieder in das Dorf zurückkommen, sondern nach Schleswig-Holstein oder Hamburg zurückgehen will. Als Richterin Lieschke das Urteil begründete, hielt er sich aber die Ohren zu. (dpa/mp)
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