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Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt nun auch im Einzelhandel die 2G-Regel. (Symbolbild)
  • Mecklenburg-Vorpommern will offenbar schneller die 2G-Regeln im Einzelhandel abschaffen als gedacht. (Symbolbild)
  • Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Hier dürfen Ungeimpfte in vielen Läden nicht mehr einkaufen

Ungeimpfte müssen sich beim Shoppen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ab Donnerstag auf zusätzliche Einschränkungen einstellen. In Teilen des Einzelhandels gilt dann die 2G-Regel – also Zugang nur für Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind.

Der Landkreis befand sich zuletzt drei Tage in Folge auf der Warnstufe Rot – der höchsten der Corona-Stufenkarte. Damit griffen die entsprechenden Regeln, wie der Landkreis am Mittwoch mitteilte. Von der 2G-Regel ausgenommen sind laut Landesregierung etwa Lebensmittel-, Bau- und Gartenbaumärkte, Bücher- oder Zeitschriftengeschäfte, aber auch Drogerien, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker oder Tierbedarfsmärkte.

Landkreis im Norden erlässt 2G-Regel für Einzelhandel

Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und nicht von Corona genesene Menschen. Für diese seien private Treffen in Innenbereichen nur noch mit maximal fünf Menschen aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. In Außenbereichen dürfen sich maximal 10 Menschen unabhängig von der Anzahl der Haushalte treffen. Neben Genesenen und Geimpften werden auch Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.


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Auf Weihnachtsmärkten gilt die 2G-plus-Regel – also abgesehen von Ausnahmen nur Zugang für Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test. 2G plus gilt seit Donnerstag auch landesweit – hier gilt Warnstufe Orange – für den Zugang zu vielen Innenbereichen, etwa in der Gastronomie oder im Kultur- und Freizeitbereich. (dpa/mp)

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