Ein Kreis im ganzen Norden: Nur hier dürfen Ungeimpfte noch was unternehmen
Angesichts der steigenden Infektionszahlen verschärfen die nördlichen Bundesländer ihre Corona-Regeln. In zahlreichen Bereichen gilt inzwischen 2G – und Ungeimpften bleibt der Zugang zu Freizeitaktivitäten und bestimmten Dienstleistungen verwehrt. Welche Regeln gelten wo im Norden? Und gibt es überhaupt noch Orte, an denen Ungeimpfte am öffentlichen Leben teilnehmen können?
In Hamburg gilt seit dem vergangenen Wochenende die 2G-Regel in der Gastronomie, in Bars und Clubs. Ab kommenden Montag soll diese Regel noch ausgeweitet werden: Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Beherbergungsbetrieben und dem Kulturbereich – also zu Kinos, Theater, Freizeiteinrichtungen und Hotels.
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Angesichts der steigenden Infektionszahlen verschärfen die nördlichen Bundesländer ihre Corona-Regeln. In zahlreichen Bereichen gilt inzwischen 2G – und Ungeimpften bleibt der Zugang zu Freizeitaktivitäten und bestimmten Dienstleistungen verwehrt. Welche Regeln gelten wo im Norden? Und gibt es überhaupt noch Orte, an denen Ungeimpfte am öffentlichen Leben teilnehmen können?
In Hamburg gilt seit dem vergangenen Wochenende die 2G-Regel in der Gastronomie, in Bars und Clubs. Ab kommenden Montag soll diese Regel noch ausgeweitet werden: Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Beherbergungsbetrieben und dem Kulturbereich – also zu Kinos, Theater, Freizeiteinrichtungen und Hotels.
Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für viele körpernahe Dienstleistungen außer etwa Friseure und Fußpflege, wo weiter 3G-Bedingungen gelten. Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächst nicht mehr gelten soll.
In einem Landkreis im Norden gilt noch kein 2G
Auch in Bremen bleibt Ungeimpften ab Donnerstag der Zugang zu Veranstaltungen in Innenräumen verwehrt. Auf dem Weihnachtsmarkt, der unter freiem Himmel weiterläuft, dürfen nur Geimpfte und Genesene Essen und Trinken kaufen. Zudem gilt die Maskenpflicht ab Donnerstag nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen. Bei Veranstaltungen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt fast flächendeckend 2G. Das Bundesland hat eine eigene Corona-Warnampel mit vier Warnstufen je nach Inzidenz. In Landkreisen, die mindestens „orange“ sind, tritt die 2G-Regel in Kraft. Das waren mit Stand Mittwoch alle Landkreise bis auf Nordwestmecklenburg, welches noch „gelb“ war.
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In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen. In Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel, es sei denn, die Region ist „orange“. Nach den kürzlich getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen stand eine Umsetzung auf Landesebene und damit etwaige Änderungen der Regeln noch aus.
Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.
Schleswig-Holstein: Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte
In Niedersachsen gilt das 2G-Modell ab Mittwoch und schließt nicht nur Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport und Beherbergungen sondern auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseure ein. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).
In Schleswig-Holstein dürfen Ungeimpfte keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G.
2G gilt in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.
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Im nördlichsten Bundesland sind private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren. (prei/dpa)