Hamburger Polizist stirbt bei Übung: Ermittlungen gegen Ausbilder
Ein Leben ausgelöscht, eine Familie zerstört – es ist eine Tragödie, die Fragen aufwirft: Vor rund zwei Jahren starb ein 24-jähriger Polizist während einer Polizeiübung in Bad Sülze. Er brach nach einem Trainingslauf zusammen und konnte nicht reanimiert werden. Wer trägt die Verantwortung für den Tod des jungen Mannes? Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die Ausbilder.
Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt gegen fünf Beamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wegen des Todesfalls auf einem Übungsmarsch vor rund zwei Jahren.
Im Rahmen ausführlicher Befragungen sämtlicher Teilnehmer des Nachtmarsches hätten sich Anhaltspunkte konkretisiert, dass der später verstorbene Lehrgangsteilnehmer sich in einem „kritischen“ Gesundheitszustand befunden habe und dies für die verantwortlichen Ausbilder möglicherweise auch erkennbar gewesen sei, teilte die Staatsanwaltschaft zur Begründung mit. Die „Schweriner Volkszeitung“ (SVZ) berichtete zuerst.
Stralsund: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizei-Ausbilder
Demnach hatte der 24-jährige Polizist aus Hamburg bei der Belastungsübung der Bereitschaftspolizei unter anderem Probleme beim Laufen gezeigt. Er sei zeitweise so geschwächt gewesen, dass er eine Zwischenübung nicht habe absolvieren können und von seinen Kollegen in einem Tragetuch habe transportiert werden müssen.
„Es besteht danach der Verdacht, dass die verantwortlichen Ausbilder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt den Tod des Teilnehmers hätten abwenden können, zum Beispiel durch frühzeitigen Abbruch des Nachtmarsches und/oder Hinzuziehung ärztlicher Hilfe“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Wegen des Anfangsverdachts einer fahrlässigen Tötung seien Ermittlungsverfahren gegen die fünf Verantwortlichen eingeleitet worden.
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Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald wurde beauftragt, aus rechtsmedizinischer Sicht Stellung zu nehmen. Dabei gehe es um die Frage, ob der Tod durch eine frühzeitigere Intervention zu vermeiden gewesen wäre und ob die Verantwortlichen dies gegebenenfalls hätten erkennen können.
Die Angehörigen des Verstorbenen würden über den aktuellen Ermittlungsstand informiert und den Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. (vd/dpa)