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Eine Beamtin der Polizei Mecklenburg-Vorpommern steht neben einem Einsatzfahrzeug.
  • Eine Beamtin der Polizei Mecklenburg-Vorpommern steht neben einem Einsatzfahrzeug. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / dpa/Marcus Brandt

Gefahrenabwehr: Hier greift die Polizei immer seltener zur Dienstwaffe

Es ist das letzte Mittel der Polizei zur Gefahrenabwehr und bei Notwehr: der Griff zur Schusswaffe. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im vergangenen Jahr weniger davon Gebrauch gemacht. Aber es gab einen Toten.

Polizeibeamte haben im vergangenen Jahr 1430 Mal bei Einsätzen ihre Schusswaffe verwendet. Das war nach Angaben des Schweriner Innenministeriums 263 Mal weniger als im Vorjahr 2022 (1693). Allerdings wurden bei einem Schusswaffeneinsatz im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Anklam ein Mensch getötet und im Bereich der Inspektion Rostock ein Mensch schwer verletzt. Vorfälle, bei denen Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamte ihrerseits mit Schusswaffen angegriffen wurden, wurden nicht registriert.

Schwerin: Schusswaffeneinsatz bei Landespolizei rückläufig

2022 hätten Polizisten fünfmal die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt, wobei es sich ausschließlich um Warnschüsse gehandelt habe, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Mit Schusswaffen ausgestattet sind in der Landespolizei MV 5536 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Standarddienstpistole der Landespolizei ist die SFP 9 der Firma Heckler & Koch.

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Geregelt ist der Schusswaffengebrauch gegen Personen im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Danach dürfen Schusswaffen gegen Personen nur verwendet werden, „um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren“ oder ein unmittelbar bevorstehendes Verbrechen oder dessen Fortsetzung zu verhindern. Ein Einsatz ist unter strengen Vorgaben auch dann erlaubt, wenn eine Person, die dringend eines Verbrechens verdächtigt wird, zu flüchten versucht. (dpa/mp)

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