Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) spricht nach einer Sitzung des Bundesrats in TV-Mikrofone. (Archivbild)
  • Manuela Schwesig (SPD) hält die Debatte um ein mögliches Verbot der AfD noch für verfrüht. (Archivbild)
  • Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

AfD-Verbot? Schwesig: „Es ist noch zu früh“

Ist es an der Zeit, die AfD zu verbieten oder Personen wie Björn Höcke, Landesvorsitzender der AfD in Thüringen, die Grundrechte zu entziehen? Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hält das für zu früh.

Laut Grundgesetz können Personen bestimmte Grundrechte entzogen werden, wenn sie diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen“, wie es im Grundgesetz heißt.

Schwesig könne total verstehen, dass es entsprechende Forderungen gebe, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin. „Ich sage aber auch ganz klar, es ist noch zu früh, das abschließend zu beurteilen.“

Schwesig: Vor Verbot abwarten, ob AfD rechtsextremer Verdachtsfall ist

Schwesig sagte, sie finde es wichtig das Urteil abzuwarten, ob man die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Die rechtlichen Hürden für Verbote seien groß. „Das sollte einen nicht abhalten, aber ich finde, es ist zu früh.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, was auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt. Die Partei versucht, sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen.

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Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster dazu wird für Ende Februar erwartet. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die AfD vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet. (dpa/mp)

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