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  • Foto: dpa

Mann aufgrund Fingerkuppe identifiziert: Urteil da! Triebtäter muss ins Gefängnis

Itzehoe –

Weil eine 23-jährige Frau ihrem Peiniger die Fingerkuppe abbiss, konnte dem 34-jährigem Täter vor dem Amtsgericht Itzehoe der Prozess gemacht werden. Dank eines DNA-Abgleichs wandert er nun für drei Jahre ins Gefängnis. Aber für die junge Frau geht das Martyrium weiter: Sie könnte sich mit dem HIV-Virus angesteckt haben.

Am 3. November 2019 soll der Mann das Au-Pair Mädchen in Ellerbek (Kreis Pinneberg) attackiert haben. Offenbar hielt er ihr den Mund zu und griff ihr in den Intimbereich. Die damals 23-Jährige biss ihrem Angreifer bei der Abwehr eine Fingerkuppe ab.

Itzehoe: HIV-infizierter Triebtäter muss ins Gefängnis

„Wir wissen nicht, wie es weiter gelaufen wäre, wenn sie sich nicht so erfolgreich gewehrt hätte“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Dennoch sei der ursprüngliche Vorwurf der versuchten Vergewaltigung nicht nachweisbar.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Ihr Mandant habe sich damals verlaufen und wollte die Frau nur nach dem Weg fragen. Die 23-Jährige soll nicht reagiert und er sie „angetippt“ haben. Vor lauter Schreck habe sie angefangen zu schreien, weshalb er ihr den Mund zu hielt.

UKE-Arzt lieferte den Beamten den entscheidenden Hinweis

Zwei Tage nach der Tat gab ein Arzt des Uniklinikums Eppendorf (UKE) den entscheidenden Hinweis an die Polizei. Der Täter hatte sich kurz zuvor bei ihm in Behandlung begeben. Angeblich hatte er zu Hause einen „Unfall“ mit dem Stabmixer gehabt. Der Mediziner hatte die Wunde behandelt, parallel jedoch die Polizei darüber informiert. 

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Daraufhin rückten die Ermittler im UKE an und nahmen den Verdächtigen vorläufig fest. Wenige Tage später ergab ein DNA-Abgleich, dass die am Tatort gefundene Fingerkuppe nachweislich von dem in Hamburg-Schnelsen lebenden Mann stammt.

Opfer muss bangen: Hat der Täter die Frau mit dem HIV-Virus angesteckt?

Das Opfer, welches ihm während der Abwehr in den Finger, biss muss nun fürchten, sich mit dem HIV-Virus angesteckt zu haben.  Denn der Täter ist nachweislich damit infiziert. (aps/dpa)

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