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Der 18-jährige Angeklagte hielt sich vor Gericht eine Mappe vors Gesicht.
  • Der 18-jährige Angeklagte hielt sich vor Gericht eine Mappe vors Gesicht.
  • Foto: dpa

Opa mit Küchenmesser getötet – Teenager muss in Haft

Ein intelligenter Schüler gleitet immer mehr in Alkoholexzesse ab. Im Rausch ersticht er den Mann, zu dem er Vertrauen und ein besonders gutes Verhältnis hatte: seinen Opa. Das Landgericht verurteilt den 18-Jährigen aus Geesthacht nach Jugendstrafrecht.

Die Alkoholexzesse eines 18-jährigen Schülers in Geesthacht endeten mit einer furchtbaren Bluttat – und fünf Jahren Jugendstrafe. Das Landgericht Lübeck verurteilte den Heranwachsenden am Montag wegen Totschlags, weil er im März seinen Großvater mit zahlreichen Messerstichen in den Oberkörper getötet hatte. Die Große Strafkammer als Jugendgericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Heranwachsenden hatte auf nicht mehr als drei Jahre Jugendstrafe plädiert.

18-Jähriger ersticht Großvater im Vollrausch

Der 18-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, seinen 70 Jahre alten Großvater im März in seinem Elternhaus mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Das Teilgeständnis habe angesichts der Beweislage aber kein Gewicht, sagte die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz. Der junge Mann war bei der Tat mit etwa 2,5 Promille betrunken.

Die anwesende Familie des Schülers, der die Ausführungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin mit wachem Blick verfolgte, reagierte ungläubig auf den Urteilsspruch. Sie hatte offensichtlich auf eine mildere Strafe gehofft. In seinem letzten Wort hatte der Junge sich an seine Verwandten gewandt und gesagt: „Es ist schwer, hier zu sitzen und alles anzuhören. Ich möchte meiner Familie sagen, wie sehr mir alles leid tut und dass ich meine Familie von ganzem Herzen liebe.” Seine Angehörigen, darunter auch die Witwe des Opfers, die Oma des Schülers, rangen mit ihren Emotionen.

Zwei Versionen der Tat

Wie konnte es zu der Tat kommen? Dazu trugen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwei ähnliche Versionen vor, die sich aber in einem wichtigen Punkt unterschieden. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Angeklagte und der Großvater, der den betrunkenen Enkel aus dem Elternhaus abholen und zur Ausnüchterung zu sich und der Großmutter holen wollte, in Streit gerieten.

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Dabei sei es zu der tödlichen Messerattacke gekommen. Nach der Schilderung des Verteidigers dagegen hatte der 18-Jährige das Messer in der Hand, weil er Suizidabsichten hegte. Beim Versuch, ihm die Waffe zu entwenden, sei es zu den Stichen gekommen.

Gericht: Bedingter Tötungsvorsatz

Die Richterin wischte die Version des Rechtsanwalts, die in der Verhandlung auch der Angeklagte selbst vorgetragen hatte, vom Tisch: Die Familie habe sich die Suizidabsicht zurechtgelegt, „um mit der Tat zurechtzukommen”. Beim Angeklagten sei eine Verzweiflungssituation nach Gutachteraussage nicht erkennbar gewesen, lediglich eine depressive Verstimmung, sagte sie. Das harte Trinken, immer allein und am späten Abend, wertete Lukowicz als „Phase des Ausprobierens”.

Es sei nicht auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch Alkohol beeinträchtigt gewesen sei. Das Gericht geht nach Angaben der Vorsitzenden Richterin von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. „Es ging ihm darum, aus der Situation herauszukommen.” Weiter sagte sie über den 18-Jährigen: „Er muss damit leben, einen Menschen getötet zu haben, und zwar nicht irgendeinen Menschen, sondern seinen geliebten Großvater.”

Angeklagter gilt als hochbegabt

Der Staatsanwalt hatte gleich zu Beginn seines Plädoyers von den Tatumständen als Vorgängen gesprochen, die wohl „für die Familie nur als Tragödie bezeichnet werden” könnten. Der schmale Angeklagte im grünen Jogginganzug nahm alles aufmerksam auf.

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Er gilt als hochbegabt, was ihm nach Zeugenaussagen das Leben bisher aber nicht einfacher gemacht habe. In der Untersuchungshaft legte er inzwischen die Abiturprüfungen ab und bestand mit einer durchschnittlichen Note. Die Vorsitzende Richterin mahnte den jungen Straftäter, er müsse die Tat jetzt eigenverantwortlich aufarbeiten.

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