Während er schlief, soll ein Vater seinen achtjährigen Sohn sexuell missbraucht haben. (Symbolbild)
  • Während er schlief, soll ein Vater seinen achtjährigen Sohn sexuell missbraucht haben. (Symbolbild)
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Er zeigte sich selbst an: Staatsanwalt soll eigenen Sohn im Schlaf missbraucht haben

Einen Lübecker Staatsanwalt erwartet eine Anklage wegen Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs seines achtjährigen Sohnes. Zwar sahen sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft eine Verurteilung des Mannes als nicht wahrscheinlich an, wie der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Mittwoch sagte. Nach einem erfolgreichen sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht muss die Staatsanwaltschaft nun aber doch Anklage in dem Fall erheben.

Der Staatsanwalt selbst hatte den Fall 2019 zur Anzeige gebracht. „Im Rahmen der Ermittlungen kam heraus, dass der Beschuldigte Schlafwandler ist“, sagte Bieler. Er habe angegeben, sich an nichts erinnern zu können. Daraufhin sei dies von einem Gutachter überprüft worden. Demnach sei es möglich, als Schlafwandler auch sexuelle Handlungen vorzunehmen. Dann wäre der Staatsanwalt im rechtlichen Sinne unschuldig. „Da wir keine anderen verlässlichen Hinweise bekommen haben, hat die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren eingestellt.“ Unbestritten sei aber, dass eine Handlung stattgefunden habe.

Mutter des Kindes ließ Einstellung des Verfahrens prüfen

Weil die Generalstaatsanwaltschaft nach einer Beschwerde die Entscheidung der Kieler Kollegen bestätigte, ließ die Mutter des Kindes vom Oberlandesgericht überprüfen, ob die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, richtig ist. „Der Strafsenat hat nun entschieden, dass sie eine Verurteilung für nicht so unsicher halten wie wir.“

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Innerhalb der kommenden zwei Wochen will die Kieler Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Über eine Eröffnung des Hauptverfahrens muss dann das Lübecker Landgericht entscheiden. „Man wird sich da gar nicht drüber streiten im Großen und Ganzen, ob und gegebenenfalls welche Handlungen erfolgt sind, sondern es wird vor allem darum gehen festzustellen, ob nach Anhörung der Gutachter nun eine Schuldfähigkeit anzunehmen ist oder nicht“, sagte Bieler. In dem Fall gab es eine Hausdurchsuchung, der Junge wurde mehrfach vernommen. Grundsätzliche Zweifel ergaben sich dabei nicht. Der Jurist arbeitet derzeit nicht als Staatsanwalt. (dpa)

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