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Prozess - 87-Jähriger bringt pflegebedürftige Ehefrau um
  • Der 87 Jahre alte Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Landgericht Lüneburg.
  • Foto: Sina Schuldt/dpa

„Menschliche Tragödie“: Mann tötete seine Ehefrau – warum er nur Bewährung bekommt

Mehr als 40 Jahre pflegt ein Mann seine Ehefrau liebevoll nach einem Fahrradunfall, zeitweise liegt sie im Koma und zuletzt leben beide gemeinsam im Heim. Als er selbst immer gebrechlicher wird, glaubt er keinen anderen Ausweg zu haben, als sie zu töten.

Am Muttertag 2020 nimmt der zunehmend demente Senior ein Küchenmesser und ersticht seine Frau. Er will mit ihr sterben, aber dafür fehlt dem im Gerichtssaal zitternden Angeklagten wohl die Kraft. Der 87-Jährige wurde am Montag vom Lüneburger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, auch weil er alles gestanden hat.

Urteil in Lüneburg: 87-Jähriger tötete seine pflegebedeürftige Frau

Die Kammer in Niedersachsen verhängte nach drei Verhandlungstagen zwei Jahre Haft für einen minderschweren Fall des Totschlags. Die Bewährungszeit dafür wurde auf drei Jahre festgesetzt, der Angeklagte muss die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil (27Ks/1501 Js 16202/20, 12/20) ist noch nicht rechtskräftig.

Richter Franz Kompisch sprach in seiner Begründung von einer „menschlichen Tragödie“, die sich im Heim im Landkreis Lüneburg abgespielt habe. Nach einem Fahrradunfall habe der geständige Angeklagte seine Frau mehr als 40 Jahre liebevoll gepflegt und wegen seiner fortschreitenden Demenz keinen anderen Ausweg gesehen, als seine kaum mehr ansprechbare, 87 Jahre alte Frau mit einem Küchenmesser zu erstechen. Sein anschließender Suizidversuch im Mai des vergangenen Jahres war fehlgeschlagen. „Das ist kein klassischer Totschlag“, sagte Richter Kompisch.

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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen des hohen Alters ebenfalls auf minderschweren Totschlag mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Der Verteidiger berief sich in seinem Antrag auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem erweiterten Suizid, der ebenfalls gescheitert war. Er forderte einen Strafrahmen von nicht mehr als eineinhalb Jahren. (mp/dpa)

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