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Der Angeklagte (r.) betritt am 30.6. den Verhandlungssaal im Landgericht Lüneburg.
  • Der Angeklagte (r.) betritt am 30.6. den Verhandlungssaal im Landgericht Lüneburg.
  • Foto: dpa

107-facher sexueller Missbrauch bei Lüneburg: Erzieher muss ins Gefängnis

Er hat mehr als 100-mal Kinder missbraucht und muss nun hinter Gitter: Das Landgericht Lüneburg hat den ehemaligen Erzieher eines Kinderdorfs wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte sich selbst angezeigt, nachdem Opfer sich mitgeteilt hatten.

Bei der Gute-Nacht-Geschichte, beim Camping oder in der Dusche: Mehr als 20 Jahre hat sich ein Erzieher eines Kinderdorfs im Landkreis Lüneburg massiv an kleinen Jungen vergriffen. Das Landgericht der Hansestadt verurteilte den 63-Jährigen deshalb nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer zehnjährigen Haftstrafe.

Die große Jugendkammer sprach den gebürtigen Rostocker am Dienstag wegen 31-fachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, schuldig. Dazu kamen 76-facher sexueller Missbrauch von Kindern, davon in 63 Fällen in Bezug auf Schutzbefohlene, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Lüneburg: Erzieher muss nach Missbrauch ins Gefängnis

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer die Selbstanzeige, das umfassende Geständnis und die Reue, die der Angeklagte gezeigt habe. Das letzte Opfer, das als Nebenkläger auftrat, bekommt von dem Pädagogen, der seinen Wohnsitz inzwischen in Gera hat, ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.

Maximal 15 Jahre hätte das Strafmaß für die Taten lauten können. Das Gericht wertete die Einlassung des Mannes jedoch strafmildernd: Nach Auffassung der Vorsitzenden Lidia Mumm ermöglichte das beispiel- und schonungslose Geständnis eine Verurteilung in diesem Umfang überhaupt erst. Zudem habe er Briefe an die Geschädigten geschrieben. Zur Selbstanzeige hatte sich der Hausvater allerdings erst durchgerungen, als nach 20 Jahren der Druck zu groß wurde und Opfer sich mitgeteilt hatten.

Mehr als 100-facher sexueller Missbrauch in Kinderdorf

2001 war er bereits angezeigt worden. Dieses Verfahren soll im Oktober 2002 von der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingestellt worden sein. Im März 2003 wurde die Beschwerde des Anzeigeerstatters gegen die Einstellung von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle zurückgewiesen. Das Opfer, das ihn damals angezeigt hatte, lebt inzwischen nicht mehr.

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Die Staatsanwaltschaft warf ihm nun vor Gericht vor, das Näheverhältnis zu den Kindern in der Wohneinheit auf der Anlage ausgenutzt zu haben. In erschütternden Aussagen per Video schilderten die Jungen tränenreich die oft brutalen Erlebnisse bis zur Vergewaltigung. Wegen des detaillierten Geständnisses des Erziehers, für das die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, mussten sie nicht vor der Kammer aussagen. Das Kinderdorf will nach diesen Vorfällen seine Standards überprüfen. (dpa/mp)

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