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Justizbeamte stehen im Gerichtssaal im Landgericht.
  • Vor dem Kieler Landgericht muss sich ein 49-Jähriger wegen einer Messerattacke auf seine Ex-Frau und deren neuen Partner verantworten. (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Christian Charisius

Mann soll auf Ex-Frau und den neuen Freund eingestochen haben

Es geht um lebensgefährliche Messerstiche vor einem Kieler Lokal und eine anschließende Fahrerflucht. Die Kieler Staatsanwaltschaft will einen 49-Jährigen dafür jetzt für mehr als fünf Jahre in den Knast schicken.

Die Staatsanwältin sah es am Donnerstag vor dem Kieler Landgericht als erwiesen an, dass der 49-jährige Angeklagte sich Ende März 2021 des versuchten Totschlags und der zweifachen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Nach einem Streit und einem Schlagabtausch mit dem Freund seiner Ex-Frau habe er aus dem Lokal ein Fleischermesser geholt und „unvermittelt und in Tötungsabsicht“ auf den Mann eingestochen. Der 41-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt, die Halsschlagader knapp verfehlt, wie die Anklägerin sagte.

Fünf Jahre Knast für Messerangriff in Kiel?

Auch auf seine Ex-Frau stach der Angeklagte demnach ein, als sie während der Messerattacke dazwischen ging. Auch sie habe sich potenziell in Lebensgefahr befunden, sagte die Staatsanwältin. Nach mehrtägiger Beweisaufnahme wertete sie diese Stiche als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchten Totschlag.


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Dass der aus dem Irak stammende Deutsche, der die Stiche einräumte, aus Notwehr gehandelt habe oder freiwillig von der Tat zurücktrat, wie sein Verteidiger geltend machte, bestritt die Anklägerin. Der Mann habe nur aufgehört, weil er dazu gezwungen war. Denn viele Zeugen vor dem Lokal forderten ihn auf, aufzuhören, und riefen die Polizei.

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Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sein Mandant sei strafbefreiend freiwillig vom versuchten Totschlag zurückgetreten, habe sich aber der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte er. Die Ex-Frau habe ihn vor der Tat provoziert.

Der Verteidiger bejahte ein Schmerzensgeld für die Frau, widersprach aber der von der Nebenklage beantragten Höhe von mindestens 10.000 Euro. Das Urteil wird am 23. Dezember erwartet. (dpa/mp)

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