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Richterhammer (Symbolbild).
  • Richterhammer (Symbolbild).
  • Foto: imago images

„Hinrichtung aus Selbstjustiz“: Harte Strafe nach Todes-Schüssen in Kiel gefordert

Für tödliche Schüsse auf einen 31-jährigen Mann in Kiel hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der 24-jährige Angeklagte habe sich des heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt vor dem Kieler Landgericht.

Auslöser der Tat am 27. Juni 2022 war demnach eine Ohrfeige des Opfers für den jüngeren Bruder des Angeklagten. Deswegen habe der Angeklagte im Kieler Stadtteil Gaarden nach dem Mann gesucht und ihn gezielt „wegen einer Bagatelle, aus reiner Selbstjustiz getötet“. 

31-Jähriger mit mindestens vier Schüssen getötet

„Er wusste, was er tat und hat es uneingeschränkt getan“, sagte die Anklägerin. Es sei „eine Hinrichtung aus purer Selbstjustiz“ gewesen. Der Angeklagte schoss demnach mindestens vier Mal auf den 31-Jährigen, nachdem dieser sich von einer Bank erhoben hatte. Allein die beiden Brustdurchschüsse waren tödlich, sagte die Staatsanwältin, „da war nichts mehr zu machen“.

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Der Nebenklagevertreter schloss sich dem Antrag auf lebenslange Freiheitsstrafe an. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag. Es sei ein spontaner Tatentschluss gewesen. Einen Strafrahmen nannte der Verteidiger nicht, bat aber um eine milde Strafe.

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Der 24-Jährige war nach der Tat geflüchtet. Er wurde in Gelsenkirchen gefasst und sitzt in Untersuchungshaft. Er gestand, mehrfach geschossen zu haben und sagte, er sei vom Opfer bedroht worden. Dies glaubte ihm die Anklägerin nicht. Laut Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Das Urteil wird am 20. April erwartet. (dpa/mp)

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