Auf Drogen, ohne Lappen – aber mit „frisiertem“ Roller auf der Autobahn
Am Dienstag fuhr ein Rollerfahrer auf dem Standstreifen auf der Autobahn 210 Richtung Kiel. Mehrere Autofahrer sichteten den illegalen Verkehrsteilnehmer und meldeten ihn gegen 13.45 Uhr.
Auf dem Pendlerparklatz Melsdorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Autobahn 210 schnappte die Polizei den Rollerfahrer und kontrollierte ihn.
Roller durfte maximal 45 km/h schnell sein
Das Gefährt des 29-jährige Kielers, ein Kleinkraftrad, durfte maximal 45 km/h schnell sein – das Fahren auf der Autobahn ist mit einem solchen Fahrzeug untersagt. Dass der Roller „frisiert“ war und eine Geschwindigkeit von 75 km/h erreichte, machte die Sache für den Mann auch nicht besser.
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Eine weitere Erkenntnis der Kontrolle: Der 29-Jährige Fahrer stand zum Zeitpunkt der Fahrt unter Drogen und hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Nun droht ihm eine Anzeige wegen Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie einiger Ordnungswidrigkeiten, die er während der Fahrt begangen hatte. Die Beamten beschlagnahmten seinen Führerschein und entnahmen eine Blutprobe.
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