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Der „Alte Gasthof“, erbaut 1650, wurde ohne Genehmigung am 30. Dezember abgerissen. (Archivbild)
  • Der „Alte Gasthof“, erbaut 1650, wurde ohne Genehmigung am 30. Dezember abgerissen. (Archivbild)
  • Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb | Carsten Rehder

Illegaler Gasthof-Abriss auf Sylt hat Nachspiel: Dem Investor droht ein Mega-Bußgeld

Der „Alte Gasthof“ auf Sylt war 220 Jahre lang in Betrieb – bis er 2021 in die Hände von Investoren fiel. Der neue Eigentümer hat ihn Ende 2022 ohne Genehmigung abreißen lassen. Das könnte nun teuer werden.

Der Bürgermeister von List auf Sylt, Ronald Benck (CDU), versuchte noch, den Abriss zu verhindern. Doch keine Chance. Das bei Insulanern und Touristen beliebte „Alte Gasthaus“ im Dorf an der Nordspitze Sylts wurde dem Erdboden gleichgemacht – trotz der Demonstrationen von Anwohnern. Die MOPO berichtete.

Sylt: Investor reißt Gasthof ab – ihm droht hohe Geldbuße

Benck ist überzeugt: Strafen für den Abriss historischer Gebäude müssten weh tun. Doch bisher sah es so aus, als würde der Kreis Nordfriesland die Ordnungswidrigkeit höchstens mit 30.000 Euro bestrafen, dem vorgesehenen Maximalbetrag.

Der Investor wolle auf dem Gelände drei Doppelhaushälften errichten, heißt es. Sie dürften Millionen wert sein. Damit er von seinem illegalen Abriss nicht auch noch profitiert, reichte die Gemeinde List eine Fachaufsichtsbeschwerde ein. Es geht um einen Paragraphen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten: „Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.“ Der Justizminister von Schleswig-Holstein hat sich dem nun angeschlossen, das Innenministerium hat den Kreis Nordfriesland um Berücksichtigung gebeten. Der „NDR“ berichtete zuerst.

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Jetzt ist die Baubehörde des Kreisess am Zug. Sie müsste den Gewinn des Investors schätzen – falls sie der Empfehlung folgt. Am Freitag teilte die Kreisverwaltung mit, sie wolle zunächst Rücksprache mit dem Innenministerium halten und sich kommende Woche zum Thema äußern. Es könnte für den Investor teuer werden: Statt 30.000 Euro könnte ein Bußgeld von mehr als einer halben Million Euro auf ihn zukommen.

Doch der Bürgermeister zeigt sich skeptisch: Falls es zu diesem hohen Bußgeld kommen sollte, erwartet er eine Klage des Investors. Und die Neubauten darf dieser nach jetziger Rechtslage so oder so bauen. (mp)

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