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  • Foto: picture alliance/dpa

Illegale Einreisen: Bundespolizei meldet überraschende Zahlen

Rostock –

Die deutsch-polnische Grenze und der Seehafen Rostock stehen im Fokus: Immer wieder ertappt hier die Bundespolizei Ausländer bei der illegalen Einreise nach Deutschland. Doch es werden weniger.

Die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern festgestellten illegalen Einreisen ist nach vorläufigen Erhebungen der Bundespolizei im vergangenen Jahr leicht gesunken.

Rostock: Weniger Aufgriffe illegaler Einreisender

Konkrete Zahlen nannte der Sprecher der Bundespolizei, Torsten Tamm, auf Anfrage zwar nicht. Die würden von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

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Die Tendenz gehe jedoch hin zu weniger Aufgriffen. Im Jahr 2018 waren 642 Menschen bei unerlaubten Einreisen ertappt worden, wie die Bundespolizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur berichtete.

Nordosten Deutschlands: Gesamtzahl der Schleusungen auf niedrigem Niveau

Die Gesamtzahl der Schleusungen im Nordosten bewege sich damit im bundesweiten Vergleich auf einem relativ niedrigen Niveau.

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Bundesweit liege der Schwerpunkt der illegalen Einreise an der deutsch-österreichischen Grenze, sagte Tamm. In Mecklenburg-Vorpommern gehe es vor allem um die deutsch-polnische Grenze.

Rostocker Seehafen: 19 Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz

Aber auch im Rostocker Überseehafen seien einzelne Straftaten festgestellt worden. So wurden alleine am ersten Januar-Wochenende 19 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt.

Zwei Tage später wurde der Fahrer eines Lastwagens durch Klopfgeräusche aus dem Sattelauflieger auf zwei illegale Mitreisende aufmerksam gemacht.

2019: Geschleuste Personen am Rostocker Hafen – Ukrainer, Russen, Vietnamesen

Im Jahr 2018 waren die festgestellten geschleusten Personen hauptsächlich ukrainischer, russischer und iranischer Herkunft. Im Jahr 2019 waren es Ukrainer, Russen und Vietnamesen.

Gegen alle Personen werde ein Strafverfahren geführt. „Stellen die Personen ein Asylgesuch, werden sie nach der Erfassung durch die Bundespolizei für das weitere Asylverfahren an die Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen“, sagte Tamm. (dpa/vd)

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