Der Angeklagte wird in Handschellen ins Gericht geführt
  • Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Hannover im Dezember.
  • Foto: picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg

War er voll schuldfähig? Urteil gegen mutmaßlichen Doppelmörder erwartet

Im Prozess wegen zweifachen Mordes gegen einen 28-Jährigen wird an diesem Freitag (10.30 Uhr) im Landgericht Hannover das Urteil verkündet. Dem Deutschen wird vorgeworfen, aus Wut und Enttäuschung über unerfüllte Besitzansprüche seine Mutter und deren neuen Ehemann erstochen zu haben. Die getöteten Eheleute waren Ende Mai 2022 in ihrem abgelegenen Haus am Rande des Dorfes Hagen bei Neustadt am Rübenberge entdeckt worden. Schnell geriet der Sohn der getöteten Frau ins Visier der Ermittler – er wurde nach tagelanger Fahndung gefasst.

Im Gerichtssaal bezeichnete sich der 28-Jährige als „seelisch und psychisch krank“. Daraufhin forderte die Verteidigung in ihrem Plädoyer seine Unterbringung in der Psychiatrie und hilfsweise eine Verurteilung wegen Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

111 Stichverletzungen bei der Mutter des Angeklagten

Laut Anklage soll der 28-Jährige am 20. Mai 2022 durch ein Badezimmerfenster in das Haus eingestiegen sein, als die Eheleute beim Einkaufen waren. Bei ihrer Rückkehr soll er zunächst den Stiefvater überraschend angegriffen haben. Der 59-Jährige erlitt weit über 70 Stich- und Schnittverletzungen. Bei der 53 Jahre alten Mutter wurden 111 Verletzungen gezählt. Das Paar hatte dem Sohn zuvor den Schlüssel zu dem Haus in Hagen weggenommen.

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Zur Tatzeit befand sich der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zufolge in einer „immer weiter zuspitzenden Lebenssituation“. Er habe kein Bargeld mehr besessen, seinen Job verloren und keine Sozialleistungen beantragt, weil er die Corona-Maßnahmen nicht akzeptieren wollte. Es habe auch Mietrückstände für seine eigene Wohnung gegeben, ihm drohte die Obdachlosigkeit. Als Mordmotiv sieht die Staatsanwaltschaft niedrige Beweggründe und im Fall des Stiefvaters zudem Heimtücke. (dpa)

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