Eine Polizistin der Spurensicherung am Tatort in Salzgitter.
  • Eine Polizistin der Spurensicherung am Tatort in Salzgitter.
  • Foto: dpa

Getötete 15-Jährige: Todesursache bekannt

Der gewaltsame Tod einer 15-Jährigen im niedersächsischen Salzgitter schockiert ganz Deutschland – insbesondere deswegen, weil ein 13-jähriges Kind und ein 14 Jahre alter Jugendlicher die Täter sein sollen. Nun ist die Ursache für den Tod des Mädchens bekannt.

Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem NDR mitteilte, wurde das Mädchen erstickt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Jungen sie am Sonntag getötet haben.

Beamte hatten den Leichnam der 15-Jährigen am Dienstag in einer Grünanlage in Salzgitter-Fredenberg entdeckt. Sie war seit Sonntag vermisst worden.

Getötete 15-Jährige aus Salzgitter wurde erstickt

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus, wie Behördensprecher Hans Christian Wolters sagte. Hinweise auf eine Sexualstraftat gebe es zunächst nicht. Das Motiv sei noch nicht endgültig geklärt, liege nach ersten Erkenntnissen aber „im persönlichen Bereich“.

Wie der NDR von der Staatsanwaltschaft erfuhr, kannten sich die mutmaßlichen Täter und die 15-Jährige aus der Schule in Fredenberg. Alle drei lebten im selben Stadtteil und hatten den Angaben zufolge Kontakt zueinander gehabt. „Es hat sich dann offensichtlich, zumindest aus Sicht der Täter, eine Feindschaft entwickelt, und das Ganze ist dann offenbar in der Tat eskaliert“, sagte Wolters dem Fernsehsender RTL.

Salzgitter: Teenager unter Mordverdacht

Mit weiteren Informationen hielten sich die Ermittler zunächst zurück. Auf die Frage etwa, wie die beiden Verdächtigen so schnell in den Fokus gerieten, wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Entscheidungen über den weiteren Umgang mit dem 13-Jährigen sind bisher nicht bekannt. Über den Tatverdacht gegen ihn sei das Jugendamt informiert worden, teilte die Staatsanwaltschaft dem NDR zufolge mit. Für eine eventuelle Inobhutnahme sei entweder die Zustimmung der Eltern oder eine Entscheidung des Familiengerichts notwendig, sagte der Jugenddezernent in Salzgitter, Dirk Härdrich dem Sender: „Eine Zwangsunterbringung ist nur durch familiengerichtlichen Beschluss zulässig.“ (mp/dpa)

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