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Hand an Tatstatur
  • Dem 36-Jährigen wird der Besitz, die Verbreitung und der Bezug von kinderpornografischen Inhalten zur Last gelegt.
  • Foto: dpa

Der Jüngste ist 16, der Älteste 82: Kinderporno-Razzia im Norden

Um 6 Uhr morgens ging es los: Ermittler in Schleswig-Holstein holten am Mittwoch zum Schlag gegen die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie aus. Dabei durchsuchten sie dutzende Wohnungen – und wurden fündig.

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die Polizei und Staatsanwaltschaft Kiel bestätigt, dass am Mittwoch erneut knapp 30 Durchsuchen im Rahmen von Ermittlungen zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie durchgeführt wurden. Einsatzorte waren neben Kiel auch Neumünster und die Kreise Plön, Segeberg und Rendsburg-Eckernförde. Im Laufe des Einsatzes wurden zusätzlich in Bremerhaven und Baden-Württemberg Durchsuchungen veranlasst.

Razzia gegen Kinderpornographie: Daten sichergestellt

In den Wohnungen der Verdächtigen wurden zahlreiche Datenträger sichergestellt. Der jüngste Tatverdächtige ist gerade einmal 16 Jahre alt – der älteste dagegen 82. Nach Angaben der Polizei gibt es keine Hinweise darauf, dass die Tatverdächtigten untereinander vernetzt waren oder gemeinsam vorgingen. Auch sollen sie die aufgefundenen Daten nicht selbst hergestellt und damit aktiven Missbrauch begangen haben.

Aufgrund der großen Datenmenge wird die Auswertung nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Es soll auch festgestellt werden, an welche anderen Personen das kinderpornographische Material möglicherweise weiterverbreitet wurde.

Besitz von Kinderpornos: Beschuldigten drohen Haftstrafen

Die Beschuldigten werden sich nach dem Abschluss der Auswertungen vor Gericht verantworten müssen. In zwei Fällen haben die Durchsuchungen zudem neue Ermittlungsverfahren ausgelöst: In einer Wohnung wurden Betäubungsmittel gefunden, in einer anderen eine Langwaffe.

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Im Jahr 2021 wurde das Strafrecht in Bezug auf Kinderpornographie verschärft: Auch der Besitz und die Verbreitung gelten seitdem als Verbrechen und werden mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft. (ps)

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