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Ein Mann gibt seinen Stimmzettel ab.
  • In fünf Bundesländern kann bereits mit 16 Jahren gewählt werden – darunter auch Hamburg. (Symbolbild)
  • Foto: Uwe Zucchi/dpa

Bundesland im Norden will Wahlalter senken – „notwendiger Schritt“

Mecklenburg-Vorpommern will als sechstes Bundesland die Altersuntergrenze für Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Der bundesweit agierende Verein „Mehr Demokratie“ begrüßte vor der für Mittwoch im Landtag geplanten abschließenden Beratung der Gesetzesänderung und Schlussabstimmung die Reform als richtigen und notwendigen Schritt. Nun müsse eine solche Anpassung auch auf Bundesebene folgen.

„Es gibt keinen Grund mehr, 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht vorzuenthalten. Die Jugendlichen wollen und sollen über die Entwicklung ihres Landes mitentscheiden“, erklärte Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern, wo das Gesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, ist für die Änderung des Bundeswahlrechts eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Nach jahrelangen Diskussionen hatte die seit einem Jahr regierende rot-rote Landesregierung in Schwerin die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die auch in Teilen der Opposition auf Unterstützung stößt. „Die CDU hat die Senkung des Wahlalters immer blockiert. Die Jugend aber will mehr Mitsprache. Die bekommt sie nun endlich auch“, sagte Linksfraktionschefin Jeannine Rösler. Doch neben dem verringerten Wahlalter sei der Aufbau weiterer Jugendparlamente auf kommunaler Ebene wichtig, um den Interessen der jungen Generation mehr Gehör zu verschaffen.

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Wählen mit 16 bei Landtagswahlen geht bislang in fünf Bundesländern. Nach Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein hatte im April Baden-Württemberg das Wahlalter gesenkt und Pläne dazu gibt es auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Niedersachsen.

Die nächste Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern findet turnusmäßig im Herbst 2026 statt. Für Kommunalwahlen liegt im Nordosten – wie in zehn weiteren Bundesländern auch – schon seit längerem das Mindestalter für die Stimmabgabe bei 16 Jahren. Wählbar ist man bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen aber erst mit 18, dem Erreichen der gesetzlichen Volljährigkeit. (dpa/mp)

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