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November 2023: Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
  • November 2023: Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
  • Foto: Sina Schuldt/dpa

Pfleger will Anerkennung und wird zum Mörder

Am Montag hat das Bremer Landgericht einen Altenpfleger wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt. Doch damit nicht genug: Die Ermittler haben den Verdacht, dass der Mann weitere Taten begangen hat.

Das Landgericht Bremen hat am Montag einen 44 Jahre alten Altenpfleger wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Bewertung des Gerichts ermordete der Mann 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim, indem er ihm eine Überdosis verabreichte. In einem weiteren Fall konnte das Gericht nicht nachweisen, dass es die Überdosis war, die zum Tod des Patienten führte. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Bremen: Altenpfleger wegen Mordes verurteilt

Bei dem Verurteilten stellte das Gericht eine sogenannte besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Nach Einschätzung des Gerichts handelte der Täter heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Außerdem verwies der Vorsitzende Richter darauf, dass der Mann bereits wegen ähnlicher Taten bestraft wurde.

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Das Landgericht hatte ihn 2020 zu fünf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt. Er spritzte 2019 zwei hilflosen Frauen Insulin. Damit wollte er sich als Helfer hervortun. Die Taten verübte der Mann im selben Heim, in dem er auch den Patienten ermordete. „Der Pflegenotstand hat sich in dem Haus deutlich gezeigt“, sagte der Vorsitzende Richter. Arzneimittel hätten dort herumgestanden und Medikamentenschränke seien nicht verschlossen gewesen. 

Täter wollte Anerkennung

Der Wunsch nach Anerkennung soll den Täter angetrieben haben. Das sagte der Vorsitzende Richter am Montag in der Urteilsbegründung. Im Februar 2019 verabreichte er einem Mann eine zu hohe Dosis Insulin und leistete dann Ersthilfe, um sich als Retter darstellen zu können. Der Patient starb am nächsten Tag. Im April 2019 gab der Pfleger einem Patienten einen „tödlichen Medikamentencocktail“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Der Pflegebedürftige kam auch in diesem Fall ums Leben. Der Pfleger wollte sich nach Auffassung des Gerichts hervortun, indem er den Tod des Patienten feststellte.

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Im Ansatz erinnert der Fall an den des Patientenmörders Niels Högel, den das Landgericht Oldenburg 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte. Högel verabreichte Patienten nicht verordnete Medikamente, um sich mit Reanimationen zu profilieren. Er war in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst tätig.

Weitere Taten stehen im Raum

Gegen den verurteilten Deutschen liegen am Landgericht zwei weitere Anklagen vor, wie der Sprecher des Gerichts am Montag sagte. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Mann, zwischen 2010 und 2011 zwölf Taten begangen zu haben – darunter drei Morde. Über die Eröffnung eines neuen Verfahrens wurde zunächst nicht entschieden. Der Sprecher erwartet ein einzelnes Verfahren, in dem die Anklagen zusammen verhandelt werden.

Außerdem führt die Staatsanwaltschaft sieben weitere Verfahren gegen den Verurteilten. Dazu kommen zwei Fälle, welche die Polizei noch prüft, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag sagte. Wie die Taten zusammenhängen, war zunächst nicht bekannt. 

Hinweisgeber-Systeme gefordert

Einzeltäter hätten in der Pflege leichtes Spiel, sagte anlässlich des Urteils der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Deshalb braucht es in Kliniken und Heimen eine Kultur des Hinschauens und bundesweit für alle Einrichtungen externe Whistleblower-Systeme“, forderte Brysch. Weiter spricht sich die Stiftung dafür aus, den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kliniken und Heimen zu prüfen. „Algorithmen können helfen, Auffälligkeiten im Schichtsystem zu identifizieren“, sagte Brysch.

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Der Prozess hatte im November 2023 begonnen. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Die Forderungen der Prozessbeteiligten waren nicht öffentlich bekannt. 

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