Rund neun Monate nach dem gewaltsamen Angriff mit einer Armbrust in einem Bremerhavener Gymnasium werden am Landgericht Bremen die Plädoyers und das Urteil erwartet. Wegen versuchten Mordes angeklagt ist ein 21-jähriger ehemaliger Schüler der Schule.
  • Rund neun Monate nach dem gewaltsamen Angriff mit einer Armbrust in einem Bremerhavener Gymnasium fiel heute am Landgericht Bremen das Urteil.
  • Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

Urteil für Armbrust-Täter: Lange Haftstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie

Im Prozess um die Armbrust-Attacke an einem Bremerhavener Gymnasium im Mai 2022 hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Bremen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Mit dem Urteil ist die Richterin dieser Forderung nun gefolgt.

Der 21-Jährige, der mit einer Armbrust in einem Bremerhavener Gymnasium auf die Schulsekretärin geschossen hat, ist zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Bremer Landgericht ordnete am Montag zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Unterbringung sei vorrangig gegenüber der Haftstrafe, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der Staatsanwalt hatte zuvor gesagt, dass die Steuerungsfähigkeit des 21-Jährigen bei der Tat wegen einer Sozialphobie und einer Depression erheblich beeinträchtigt gewesen sei. Formal plädierte er auf eine Haftstrafe von elf Jahren und acht Monaten wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen.

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Der 21-Jährige soll in seiner ehemaligen Schule mit einer Armbrust zweimal auf die Schulsekretärin geschossen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Kurze Zeit später soll er auf einer nahen Straßenkreuzung in Tötungsabsicht auf einen Passanten geschossen, diesen aber verfehlt haben.

„Ich schwöre auf alles, was ich habe“

Der Angeklagte bestritt am Montag erneut eine Tötungsabsicht. „Ich schwöre auf alles, was ich habe“, betonte er. Statt ins Gefängnis wolle er lieber in die forensischen Psychiatrie, weil er dort auf eine erfolgreiche Behandlung hoffe. Nach einer möglichen Haftstrafe ohne Therapie befürchte er, wieder gewalttätig zu werden: „Da habe ich keine Lust drauf.“

Die Verteidigung forderte zuvor kein konkretes Strafmaß. Der Angeklagte sei mit dem Ziel eines „Suicide by cop“ (Todesschuss aus der Waffe eines Polizisten) schwer bewaffnet in die Schule gegangen. Einer der beiden Verteidiger sagte, die Tat sei lediglich als gefährliche Körperverletzung einzuordnen. (dpa)

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