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Niedersächsischer Staatsgerichtshof
  • Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg
  • Foto: Julian Stratenschulte/dpa

AfD-Mann wollte Herausgabe der Vornamen deutscher Tatverdächtiger erzwingen

Sie haben in der Silvesternacht 2022/23 für Ausschreitungen gesorgt und sie waren Deutsche. Einem AfD-Politiker reichten diese Auskünfte über die 19 Tatverdächtigen aus der Silvesternacht nicht. Er klagte auf die Bekanntgabe der Vornamen der Personen. Jetzt hat das Gericht entschieden.

Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nicht nennen. Das entschied der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag. Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte dagegen geklagt. In der Silvesternacht kam es damals zu Ausschreitungen in dem Bundesland, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker warfen der AfD-Landtagsfraktion Rassismus vor. 

AfD wollte Herausgabe von Vornamen erzwingen

AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Bothe sah hingegen seine Auskunftspflicht verletzt.

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In der Urteilsbegründung hieß es vom Staatsgerichtshof, der Antrag sei unbegründet. Es müsse zu befürchten sein, dass die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Die parlamentarische Bekanntgabe der Vornamen würden einen nicht zu gerechtfertigten unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachten, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. (dpa/mp)

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