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190.000 Euro! Straßenausbau bringt Landwirt im Norden in Existenznot
  • Für die Sanierungsarbeiten der Straße “Nienthal“ muss Landwirt Albert knapp 190.000 Euro zahlen.
  • Foto: dpa/ Frank Molter

Existenznot: Stadt baut Straße aus – Landwirt muss 190.000 Euro zahlen

Bereist 2011 ließ die Stadt Lütjenburg im Kreis Plön einen 950 Meter langen Feldweg sanieren. Die Kosten dafür wurden auf die Anlieger umgelegt. Und das bringt einen Bauern nun in Existenznot.

Weil Landwirt Ulrich Albert vier, größtenteils landwirtschaftlich genutzte Flurstücke an der Straße „Nienthal“ gehören, bekam er eine Rechnung in Höhe von knapp 218.000 Euro. Der Landwirt klagte vor dem Verwaltungsgericht, welches 2017 aber nur zu dem Schluss kam, dass die Beleuchtung nicht umlagefähig sei.

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So blieb es immer noch bei einer Restforderung der Stadt Lütjenburg in Höhe von 189.736,33 Euro. Ein dicker Brocken, wie Ulrich Albert selbst sagt. Denn: Der Landwirt musste zu dem Zweck einen Kredit aufnehmen und zusätzlich auch noch Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Der Betrag wurde damit 2017 bezahlt – die Raten für den Kredit aber werden noch lange Zeit bleiben. Insgesamt würden sich seine Gesamtkosten jetzt schon über der Ursprungsforderung von 218.000 Euro bewegen, erklärte Ulrich Albert der MOPO.

Berufung abgelehnt: Existenzgefährdung keine Begründung

Und Albert ist sauer. Denn er hält die Summe, die er für die Sanierung der Straße zahlen musste, als viel zu hoch. Denn die Straße wurde seiner Meinung nach nur für das anliegende „Eiszeitmuseum“ und die „Lütjenburger Turmhügelburg“ zu hochwertig saniert, um sie für Touristenbusse fahrbar zu machen.


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So musste die Straße „Nienthal“ mühselig ausgekoffert und der Belag so angelegt werden, dass er dem Busverkehr über lange Zeit standhält. Arbeiten, die für Herrn Alberts Grundstücke gar nicht notwendig gewesen wären, sondern lediglich den Touristenattraktionen der Gemeinde dienten, wie sein Anwalt David Blumberg der MOPO berichtet.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig lehnte die Berufung des Landwirtes dennoch ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. Dass die Zahlung einer so hohen Summe seine Existenz als Landwirt gefährdet, überzeugte den Richter in Schleswig nicht. (ck)

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