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Die Zahnarztpraxis in Bergedorf, in der es zu einer Messerattacke gegen einen Zahnarzt kam
  • Einsatzkräfte stehen vor der Zahnarztpraxis in Bergedorf. (Archivbild)
  • Foto: HamburNews Christoph Seemann

Teenager sticht Zahnarzt in Bergedorf nieder – Arzthelferin springt aus dem Fenster

In Bergedorf soll ein junger Mann einen Zahnarzt niedergestochen haben. Eine Arzthelferin sprang damals in Panik aus dem Fenster. Jetzt wird dem 18-Jährigen der Prozess gemacht, die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Rückblick: Am 20. Oktober vergangenen Jahres stürmte der junge Mann gegen kurz vor 12 Uhr in die Räume der Praxis in der Chrysanderstraße. Dort soll der 18-Jährige zuvor schon einmal in Behandlung gewesen sein. Offenbar war dies auch die Grundlage für die verbale Auseinandersetzung mit dem 45-jährigen Zahnarzt.

Messerattacke auf Zahnarzt – Arzthelferin springt aus Fenster

Der Beschuldigte betrat die Praxisräume nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter dem Vorwand, einen Termin ausmachen zu wollen. Nachdem er kurzfristig vorgelassen worden war, habe der Teenager in einem Behandlungsraum mit dem Zahnarzt gesprochen, sagte der Gerichtssprecher. Dabei habe er ein in der Jackentasche verborgenes Messer gezückt. Der junge Mann stach demnach auf den Arzt ein, der sich wehrte. Schließlich gelang es der Anklage zufolge, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei einzusperren.

Der Mediziner wurde bei der Attacke schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Eine 18 Jahre alte Arzthelferin, die Zeugin der Attacke wurde, sprang in ihrer Panik durch ein Fenster im ersten Obergeschoss auf den Gehweg. Sie wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Auch der mutmaßliche Täter erlitt leichte Schnittverletzungen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.

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Seit Donnerstag wird dem 18-Jährigen vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gemacht. Bei dem Verfahren gegen den jungen Mann handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei strebt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus an. In einem solchen Verfahren kann die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Laut Staatsanwaltschaft soll er zum Zeitpunkt des Angriffs nicht oder nur vermindert schuldfähig gewesen sein.

Der Prozess, für den zehn Verhandlungstage bis zum 1. Juli vorgesehen sind, wird am 26. April fortgesetzt. Dann soll der Zahnarzt, der auch Nebenkläger ist, aussagen.(jek/dpa)

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