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Eine Polizistin vor dem übermalten Plakat an der Roten Flora.
  • Ein Polizist vor dem Montagmittag noch übermalten Plakat an der Roten Flora.
  • Foto: Quandt

Wie die Polizei die Pimmel-Posse bewusst eskalierte

Die Pimmel-Pinsel-Posse ist beendet. Der Innensenator erleichtert, die Polizei wieder mit Besserem beschäftigt und die Rotfloristen haben auch wieder ihre Ruhe. Doch das ganze Theater hätte gar nicht sein müssen, die Polizei eskalierte bewusst die Situation. 

Von Behördenseite war die vergangenen Tage immer dieselbe Geschichte zu hören, wenn es um das Überpinseln des Plakats an der Roten Flora am Schulterblatt (Sternschanze) ging: Die Polizei würde sich doch „gerne mit anderen Dingen beschäftigen“, aber leider, leider müsse sie wegen des sogenannten Legalitätsprinzips Maßnahmen einleiten. Übersetzt: Sieht die Polizei eine Straftat, in dem Fall den Pimmel-Spruch, muss sie qua Gesetz tätig werden. Allerdings: Die Polizei hätte aus rechtlicher Perspektive gar nicht das Plakat überstreichen müssen, heizte die Pimmel-Posse stattdessen selbstgewählt an. 

Das Plakat an der Roten Flora wurde über Nacht schwarz übermalt – und dann erneut „beschriftet.“ Florian Quandt
Pimmel-Plakat
Das Plakat an der Roten Flora wurde über Nacht schwarz übermalt – und dann erneut „beschriftet.“

Pimmelgate: Warum die Polizei das Plakat gar nicht übermalen müsste

Zwei Mal rückte die polizeiliche Malerkolonne aus, um den Spruch „Andi, Du bist so 1 Pimmel“, von der Straßenfläche verschwinden zu lassen. Eine rückblickend unausweichliche Maßnahme, so wollen es zumindest Polizei und Senat darstellen. Senatssprecher Marcel Schweitzer legte am Dienstag auf einer Pressekonferenz auch gleich noch mal nach, um Innensenator Andy Grote (SPD) zu verteidigen. Schon von Amtswegen sei die Polizei dazu verpflichtet zu handeln, wenn sie irgendwo eine persönliche Beleidigung sehe, sagte er. „Da bedarf es gar keiner Anordnung von oben, die es auch nicht gegeben hat”, so Schweitzer. 


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Das ist in dem konkreten Fall rund um das Pimmel-Plakat gleich aus zwei Gründen eine mehr als zweifelhafte Argumentation. Erstens: Die Polizei hätte das Plakat auch als Protestaktion lesen können. Dann müsste abgewogen werden, ob es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. „Die Abwägung muss nicht unbedingt so ausfallen, dass das Plakat hinzunehmen ist“, erklärt die profilierte Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Marion Albers von der Uni Hamburg gegenüber der MOPO. Offenkundig kam die Polizei zu der Entscheidung, das Plakat nicht hinzunehmen, es gar zu überstreichen. Und nun wird es tatsächlich spannend. Denn ebenfalls Abwägungssache ist, wie die Polizei mit einem solchen Plakatspruch umgeht. 

Sie kann zwar entscheiden, den Spruch selbstständig wieder zu entfernen, aber „ob die Polizei das macht, richtet sich nach dem Opportunitätsprinzip“, so Albers. Die Polizei hat nämlich verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. „Man kann auch zum Ergebnis gelangen, dass hierfür die Ressourcen nicht da sind oder dass das Übermalen konfliktverschärfend wirkt.“ Kurzum: Das Plakat hängenlassen bei gleichzeitiger Strafverfolgung wäre auch eine Möglichkeit gewesen.

Hat die Polizei ausreichend Ressourcen?

Nun mag die Polizeiführung sicherlich am besten wissen, ob sie personell für solche Maler-Einsätze aufgestellt ist. Allerdings hört man eher selten vonseiten der Hamburger Polizei, dass man über eine unerschöpfliche Personaldecke verfüge. Dass das Übermalen den Konflikt eher verschärfte als deeskalierte, hätte man vorsichtig gesagt auch ahnen können. 

Dies alles lässt nur zwei Schlüsse zu: Entweder bei der Polizei kennt man die eigenen rechtlichen Handlungsgrundlagen nicht – das wäre wahrlich alarmierend. Oder – und das ist deutlich wahrscheinlicher – die Übermal-Strategie wurde bewusst gewählt, allerdings versteckte man sich anschließend fälschlich hinter dem Legalitätsprinzip. Das wäre Verantwortungsflucht. 

Die neue Lösung wäre von Anfang an möglich gewesen

Nun ist es nicht frei von Ironie, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag dann eine Lösung für die Pimmel-Posse präsentierten, die von Anfang an hätte gewählt werden können. Eine Sprecherin erklärte, die Polizei habe nun Handlungsoptionen mit der Staatsanwaltschaft ausgelotet, um aus der Spirale herauszukommen. Bei Grundwiederholung der Aussage und dem Wissen, dass Innensenator Grote bei gleichlautenden Beleidigungen nicht gewillt sei, Strafantrag zu stellen, könne die Polizei auf Erstattung einer Anzeige verzichten. Die Beamten machten ein Foto, und damit habe es sich. Das Plakat werde nicht mehr übermalt.

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Immerhin: Andy Grote wird nun wieder besser schlafen können. Aus dem Umfeld des Senators hieß es zumindest, dass man „froh sei, dass der Kinderkram jetzt endlich ein Ende habe“.

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