Studenten in Hörsaal
  • Angehende Juristen in Hamburg sollen mehr Geld erhalten. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Rolf Vennenbernd

Welche jungen Menschen jetzt in Hamburg mehr Geld bekommen sollen

Für junge Menschen ist Hamburg als Stadt und Sprungbrett ins Berufsleben sehr attraktiv – und ebenso teuer. Angehende Juristen sollen nun mehr Geld bekommen. Dabei handelt die Stadt nicht ganz uneigennützig.

Angehende Juristen im Vorbereitungsdienst bekommen in Hamburg künftig mehr Geld. So werde die sogenannte Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und -referendare in zwei Schritten bis Anfang kommenden Jahres um insgesamt 340 Euro monatlich erhöht, sagten Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) und Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Ein Plus von gut 27 Prozent. Bisher betrug die Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts 1243,07 Euro pro Monat.

Hamburg: Mehr Geld für angehende Juristen

Neben den finanziellen Verbesserungen für die angehenden Juristen gehe es auch um die Sicherung des Justizstandorts Hamburg, hieß es. Derzeit liegt die Unterhaltsbeihilfe in der Hansestadt deutlich niedriger als im bundesweiten Durchschnitt.

Die Erhöhung soll in einem ersten Schritt um 200 Euro ab November erfolgen. Ab Februar kommenden Jahres kommen 140 Euro hinzu. Bereits ab Juli dieses Jahres steigt zudem die Grenze für anrechnungsfreie Nebeneinkünfte auf 1.175,26 Euro im Monat. Damit können also 1.175,26 Euro pro Monat hinzuverdient werden, ohne dass es Abzüge gibt – doppelt so viel wie bisher.

„Hamburg ist nicht nur eine schöne Stadt, sie ist auch enorm teuer“, sagte Gallina. „Gerade für junge Menschen kann dies eine Hürde sein, die es gilt zu senken“. Insbesondere bei den Rechtsreferendaren gebe es Nachholbedarf.

Die Anhebung orientiere sich am Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder, sagte Dressel. „Wir gleichen uns dem bundesweiten Schnitt an: Ein absolut überfälliger Schritt, der notwendig ist – trotz Mehrbelastung in kommenden Haushalten.“

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Die für die Erhöhung notwendige Änderung der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare soll in Kürze veröffentlicht werden und zum 1. Juli in Kraft treten. (dpa/mp)

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