Wegen seines Hundes starb ein anderer: Besitzer legt Berufung gegen Geldstrafe ein
„Nanuk“ verletzte einen anderen Hund so schwer, dass dieser eingeschläfert werden musste. Der 72-jährige Besitzer von „Nanuk“ wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt – und geht dagegen nun vor.
Am Donnerstag findet vor dem Landgericht Hamburg der Berufungsprozess des 72-jährigen Angeklagten statt. Er wurde 2022 vom Amtsgericht Hamburg-Altona wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt.
Hamburg: Hundebesitzer soll zahlen – und geht in Berufung
Der Vorwurf lautet, dass er seinen Hund „Nanuk” der Rasse Briard auf dem Beseler Platz (Groß Flottbek) unangeleint und unzureichend beaufsichtigt habe. Der Hund soll im März 2020 weggelaufen sein und einen anderen Hund angegriffen, sich in dessen Nacken verbissen und ihn derart geschüttelt haben, dass dieser einen Bandscheibenvorfall sowie eine Lähmung erlitt. Er musste letztendlich eingeschläfert werden.
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Der Angeklagte bestreitet die Schuld und will eine mildere Strafe erreichen. Er behauptet, dass sein Hund nicht aggressiv sei. (vd)
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