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Das Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis in Hamburg
  • Das Untersuchungsgefängnis an der Holstenglacis.
  • Foto: dpa | Christophe Gateau

Wegen Corona: Kein Knast bis April – für wen das jetzt gilt

Hamburg schiebt von Neujahr an erneut Ersatzfreiheitsstrafen auf. Wegen der neuen Omikron-Variante des Coronavirus verschieben sich Haftantritte für Kleinkriminelle, die zu Geldstrafen verurteilt wurden und diese nicht zahlten, bis Ende April.

Damit reagiere die Justizverwaltung auf das dynamische Corona-Infektionsgeschehen und die Bedrohung durch die Omikron-Variante, teilte die Justizbehörde mit. „Indem wir die Fluktuation in den Anstalten reduzieren, reduzieren wir das Risiko eines Eintrags und schützen Bedienstete, Gefangene und die kritische Infrastruktur insgesamt“, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).

Wegen Omikron: Hamburg schiebt Haftstrafen auf

Bei vielen Neuzugängen sei kein vollständiger Impfschutz vorhanden oder der Impfstatus zunächst unklar. Aufgehoben sei ein späterer Haftantritt damit nicht. Menschen, die sich bereits aufgrund einer nicht gezahlten Geldstrafe in Haft befinden, seien ausgenommen. Eine entsprechende Aufschub-Regelung galt seit Beginn der Pandemie bereits zwei Mal.


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Zuletzt waren die Ersatzfreiheitsstrafen im zwischen November 2020 und April dieses Jahres ausgesetzt worden. Die Hamburger CDU hatte damals dafür geworben, mehr Kapazitäten in den Knästen zu schaffen, und nicht monatelang auf die Vollstreckung der Haftstrafen zu verzichten.

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Erst vor wenigen Tagen entließ Hamburg 26 Gefängnisinsassen im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie vorzeitig in die Freiheit. (dpa/fbo)

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