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  • Foto: dpa

Weg mit den Haken?: Das sagt Hamburgs Anglerverband zu Tierschützer-Forderungen

Angeln ohne Angelhaken? Wenn es nach der Tierrechtsorganisation PETA geht, dann soll das künftig so sein. Denn die Haken sollen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Für den Anglerverband Hamburg e.V. stellt sich die Frage nicht, denn der Fischfang ist gesetzlich geregelt.

PETA hat sich an die Landesfischereiverbände aller Bundesländer und den Deutschen Angelfischereiverband gewandt. Ihrer Meinung nach verstoßen Angelhaken gegen das Tierschutzgesetz. Denn dort wird in Paragraf 17 Absatz 2 verboten, „einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen“ zuzufügen. Wer dagegen verstößt, kann mit Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

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Was in dem Paragrafen geschildert wird, passiere laut PETA auch, wenn sich einem Fisch ein Angelhaken durch das Gewebe bohrt und er mitunter mehrere Minuten daran hängt.

PETA: Bei Schweinen und Hunden wäre das ein Skandal

„Wir können uns kaum vorstellen, wie schmerzhaft es für Fische sein muss, bei vollem Bewusstsein einen Haken durch den Mund oder Rachen gebohrt zu bekommen. Würden Schweine oder Hunde ohne Betäubung aufgespießt werden, wäre dies ein großer Skandal mit rechtlichen Konsequenzen“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Wieso ist das in Bezug auf Fische noch erlaubt, obwohl diese ebenfalls fühlende Wirbeltiere sind?“

Zwar ist bereits vorgeschrieben, Fische vor der Tötung zu betäuben, doch der Haken füge den Tieren schon im Vorfeld Schmerzen zu. Dabei beruft sich PETA auf mehrere Studien, die bereits seit 2003 ein Schmerzempfinden bei Fischen bestätigen. Eine Studie, die das Gegenteil belegen wollte, soll später vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit widerlegt worden sein.

Hamburger Anglerverband sieht die Rechtslage ganz klar

Beim Anglerverband Hamburg e.V. sieht man auf Anfrage der MOPO die Forderungen von PETA als nicht gerechtfertigt an. Ein Sprecher des Verbandes erklärt, dass das Angeln von Fischen in entsprechenden Fischereigesetzen festgelegt sei, die auch in Abstimmung mit dem Tierschutzgesetz festgelegt würden. In Hamburg ist das Fischereigesetz erst Mitte 2019 neu aufgesetzt worden.

Dort steht in Abschnitt 4 „Schutz der Fische“ unter Paragraf 15 „Verbote zum Schutz der Fische“ im ersten Absatz, dass „der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, Schlingen sowie verletzenden Geräten mit Ausnahme von Angelhaken“ verboten ist. Gesetzlich ist der Fischfang mit Angelhaken in Hamburg also durch das Fischereigesetz erlaubt.

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Im Gespräch mit der MOPO äußerte der Sprecher auch Zweifel an den Alternativen. Denn wie sollen Fische sonst gefangen werden? „Beim kommerziellen Fischfang gibt es zwei Methoden des Netzfangs. Fischt man mit Stellnetzen, dann werden Fische zwischen 10 und 15 Stunden festgehalten. Und bei Schleppnetzen werden Unmengen an Fischen auf einmal eingeholt. Dadurch werden die Tiere ineinander gepresst, wodurch starker Druck entstehen kann.“ Das Angeln mit Haken gelte weiterhin als „die schnellste und humanste Art zu Fischen“, so der Sprecher.

„Angler sind dazu angewiesen, stets auf ihre ausgeworfenen Angeln zu achten. Sie sollen sofort reagieren, sobald ein Fisch anbeißt, damit dieser nur so kurz wie möglich am Haken hängt.“, erklärt der Sprecher. Die von PETA angesprochenen, minutenlangen Einholversuche kämen nur bei großen, kampfstarken Fischen vor. Als Beispiele dafür nennt der Sprecher des Anglerverbands Hamburg unter anderem große Karpfen oder Welse. (mp)

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