Was sich nun auf der Köhlbrandbrücke ändert
Die seit Jahren auf der Köhlbrandbrücke geltenden Verkehrseinschränkungen reichen nicht, um das Bauwerk noch für 15 Jahre zu erhalten. Jetzt müssen sich Auto- und Lastwagenfahrer auf eine weitere Einschränkung einstellen.
Um die marode Köhlbrandbrücke zu schonen, gilt ab Samstag (5. April) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde auf der gesamten Überfahrt. „Diese Maßnahme ist notwendig, um das Bauwerk zu schützen und sicherzustellen, dass die Brücke noch einige Jahre bis zur Fertigstellung der neuen Köhlbrandbrücke dem Verkehr zur Verfügung steht“, erklärte die Hafenbehörde HPA.
Neue Köhlbrandbrücke im besten Fall Ende der 2030er Jahre frei
Auf einigen Abschnitten der insgesamt etwa fünf Kilometer langen Köhlbrandquerung durfte bereits nur Tempo 50 gefahren werden, streckenweise aber auch 60. Seit 2012 gilt auf der Brücke außerdem ein Überholverbot und seit 2019 müssen Lastwagen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten.

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Das 1974 fertiggestellte Bauwerk kann nach Angaben der Wirtschaftsbehörde nicht saniert werden und hindert große Containerschiffe an der Durchfahrt zum Terminal Altenwerder. Im April 2024 hatte der Hamburger Senat einen Ersatzneubau beschlossen.
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Nach Einschätzung von Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard (SPD) können im besten Fall Ende der 2030er Jahre Autos über die neue Köhlbrandbrücke fahren. Bislang sieht die Planung vor, dass das Bauwerk 2042 für den Verkehr freigegeben wird. (dpa/mp)
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