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Kurz nach der Tat befragt die Polizei Zeugen am Ort des Geschehens. (Archivbild)
  • Kurz nach der Tat befragt die Polizei Zeugen am Ort des Geschehens. (Archivbild)
  • Foto: André Lenthe

Versuchter „Ehrenmord“ in Hamburg: 26-Jähriger kommt nie wieder frei

Das Urteil gegen einen Mann wegen eines Mordversuchs in Harburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Mai vergangenen Jahres verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Damit ist klar, dass der damals 26-Jährige eine neunjährige Gefängnisstrafe verbüßen muss und anschließend in Sicherungsverwahrung kommt.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Afghane am 9. November 2022 in Harburg mehrmals von hinten auf einen 27-Jährigen eingestochen, der mit seiner Lebensgefährtin auf einer Steinmauer saß. Der 27-Jährige wurde dabei schwer verletzt. Die beiden Männer sollen sich seit einer gemeinsam verbüßten Jugendstrafe kennen. Am Tattag seien sie sich zufällig begegnet und in Streit geraten. Das Opfer soll dem Täter 3000 Euro für Drogen geschuldet haben.

Nach Mordversuch in Hamburg: Gericht bestätigt Urteil

„Der Angeklagte wollte sich an ihm rächen, um sein Ehrgefühl wiederherzustellen“, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner in der Urteilsbegründung. Er wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Da er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, ordnete das Gericht auch eine Sicherungsverwahrung an.

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Der 26-Jährige war bereits wegen Totschlags an seiner Freundin und räuberischer Erpressung vorbestraft. Er wurde Ende 2015 zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2021 war er laut Gericht wieder in den Drogenhandel mit Cannabis eingestiegen. (dpa/mp)

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