Polizist geschlagen und gebissen? Palästina-Demo eskaliert, Video soll Beweis liefern
Er soll bei einer Demo „Free Palestine“ und „Allahu Akbar“ gerufen und andere Protestler angestachelt haben, vor allem aber soll er Polizisten geschlagen und gebissen haben: Der 20 Jahre alte Mahmoud N. steht seit Dienstag in Hamburg vor Gericht. Doch der junge Mann, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, behauptet, dass alles ganz anders war. Ein Mann mit Koran sei das Problem gewesen, nicht er.
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Er soll bei einer Demo „Free Palestine“ und „Allahu Akbar“ gerufen und andere Protestler angestachelt haben, vor allem aber soll er Polizisten geschlagen und gebissen haben: Der 20 Jahre alte Mahmoud N. steht seit Dienstag in Hamburg vor Gericht. Doch der junge Mann, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, behauptet, dass alles ganz anders war. Ein Mann mit Koran sei das Problem gewesen, nicht er.
Es ist der 21. Oktober 2023, ein Samstag. Auf dem Steindamm in St. Georg haben sich Hunderte zu einer damals noch verbotenen pro-palästinensischen Demonstration versammelt, darunter auch Mahmoud N. Er soll, so berichten es Polizisten, „Free Palestine“ und „Allahu Akbar“ gerufen, und damit Anwesende angestachelt haben.
„Stück des Schneidezahns splitterte ab“
Er soll der Aufforderung, sich auszuweisen, nicht nachgekommen sein. Stattdessen soll er sich, als zwei Beamte Mahmoud N. in Gewahrsam nehmen wollten, gewehrt und einem Polizisten mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen haben. Er habe den Beamten am Kinn getroffen, so der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage. „Dabei splitterte ein Stück des Schneidezahns ab.“ Dem anderen Beamten soll er in die Hand gebissen, diesen aber wegen des dicken Handschuhs nicht verletzt haben. Kurz darauf sei der 20-Jährige gefesselt zu Boden gebracht und danach mit zur Wache genommen worden.
Auf die Frage des Richters, ob er aussagen möchte, antwortet der Angeklagte: „Nein.“ Fügt dann aber hinzu: „Ich möchte nur betonen, dass die Geschichte mit dem Widerstand und der Gewalt gegenüber der Polizei nicht stimmt.“ Nach mehreren Nachfragen des Richters schildert er doch noch seine Sichtweise: Er sei an jenem Tag nicht dort gewesen, um sich mit der Hamas zu solidarisieren oder gegen Israel zu protestieren. „Ich wollte mich nur solidarisch mit all den im Krieg verstorbenen Kindern zeigen“, sagt er.
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Bei der Demonstration sei ein Mann gewesen, der zur Menge gesprochen und einen Koran in die Höhe gehalten habe – etwas, was er persönlich für falsch und unangemessen hielt, der Protest hätte nämlich nichts mit Religion zu tun haben sollen. Diesem Mann hätte die Menge mit „Allahu Akbar“ geantwortet, nicht ihm, sagt N. Dann sei aber er von den Polizisten angesprochen und zu Boden gebracht worden, nicht der Mann mit dem Koran. Mahmoud N.: „Ich habe mich nicht gewehrt und nicht geschlagen.“
Ein TikTok-Video könnte entscheidend sein
Beweisen würde das auch ein TikTok-Video. Der Richter möchte dieses zusammen mit anderen, von den Polizisten aufgenommenen Videos am Fortsetzungstermin Ende Januar sichten. „Bis dahin können Sie überlegen, ob Sie bei Ihrer Darstellung bleiben möchten“, so der Richter zum Angeklagten.
Mahmoud N., der im Falle einer Verurteilung wegen des Vorwurfs des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss, ist nicht vorbestraft. Vor Gericht verteidigte er sich bisher selbst, ohne Rechtsbeistand, was am Amtsgericht möglich ist. Ihm zur Seite steht nur eine Dolmetscherin.