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Fluggäste im Terminal
  • Fluggäste im Terminal: In Hamburg ziehen besonders viele Passagiere vor Gericht
  • Foto: dpa/Bodo Marks

Verspätungen und Ausfälle am Flughafen Hamburg: Passagiere ziehen vor Gericht

Die Klagen von Fluggästen in Deutschland sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr um fast 90 Prozent gestiegen. Auf Platz zwei der Flughäfen, deren Passagiere besonders oft wegen Flugausfällen und Verspätungen vor Gericht ziehen: Hamburg. Mehr als 9000 Fluggast-Klagen sind am Hamburger Amtsgericht eingereicht worden – im Verhältnis zur Größe des hiesigen Flughafens sind das drei Mal mehr Verfahren als etwa der Flughafen Frankfurt verursacht.

Für ein Ranking hat der Berliner Online-Rechtsdienstleister fine.so die fünf größten deutschen Flughäfen untersucht und die Anzahl der Klagen verglichen, welche im Jahr 2023 je 10.000 Passagiere an den jeweiligen Amtsgerichten eingingen.

Ergebnis: Der Airport Hamburg ist mit 9.140 Fluggast-Klagen im Jahr 2023 zweit-klagereichster Großflughafen: Durchschnittlich 6,7 Klagen kommen am Hamburger Flughafen auf 10.000 Fluggäste. Zum Vergleich: Mit 2,6 Klagen je 10.000 Passagiere liegt die Zahl für Frankfurt am Main und München deutlich unter dem Durchschnitt. Die Klagen richten sich nicht gegen die Flughäfen, sondern gegen die Fluggesellschaften. Die Gründe für die Klagen, also Flugausfälle, Verspätungen oder verlorenes Gepäck, haben aber am Klageort stattgefunden.

Die „Big Five” der deutschen Flughäfen

Auf Platz Eins der Klagezahlen: Berlin. Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) führt die Liste an, obwohl er bei den Passagierzahlen lediglich den dritten Platz in Deutschland belegt. Es folgen die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf. Überraschenderweise befindet sich auf dem letzten Platz der Flughafen Frankfurt am Main, der jährlich die meisten Passagiere abfertigt und als ein bedeutendes Drehkreuz für internationale Flüge in Deutschland dient. Auch der Flughafen München schneidet mit dem vorletzten Platz und den zweitmeisten Passagieren sehr gut ab. Fine.so-Mitgründer Daniel Leis: „Dies deutet darauf hin, dass die hohe Anzahl von Fluggast-Klagen nicht allein auf das Passagieraufkommen zurückzuführen ist, sondern von anderen Faktoren beeinflusst wird.“ Etwa die Art der Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen.

Billig-Fluggesellschaften verursachen viele Klagen

Das wird klar, wenn man auf die kleineren Regionalflughäfen blickt: Dann fällt auf, dass Billig-Airlines wie Ryanair, Wizz Air und Easyjet besonders viele Klagen hervorrufen. So entfallen beispielsweise mehr als zwei Drittel der Flüge am Flughafen Dortmund auf die ungarische Billigfluggesellschaft Wizz Air. Die Folge: Dortmund hat mit 10,8 Klagen je 10.000 Passagiere die höchste Rate an Fluggast-Klagen aller deutschen Flughäfen.

Laut der fine.so-Studie „Airport Disruption Index 2023“ werden die Klagen gegen Fluggesellschaften bis Ende 2023 bundesweit von 63.379 im Vorjahr auf über 120.000 steigen. Fine.so (die somalische Domainkennung wurde nach Auskunft des Mitgründers Daniel Leis aus Marketinggründen bei einem Unternehmen erworben) verspricht genervten Fluggästen juristische Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Airlines. Wenn die Airline zahlt, erhält die Verbraucherrechtsplattform etwa ein Drittel der gezahlten Entschädigung.

Entschädigungen: Die Ansprüche der Fluggäste

Laut EU-Fluggastverordnung stehen Passagieren Entschädigungen zu, wenn ihr Flug sich stark verspätet oder gar ausfällt. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten oder deren Zielort sich in der EU befindet, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Entschädigungshöhe variiert je nach Flugdistanz und kann bis zu 600 Euro betragen. Reisende haben bis zu drei Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten dies jedoch sofort tun, um die Erfolgschancen zu maximieren.

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Daniel Leis zu den Erfolgsaussichten: „Airlines mit Hauptsitz in Deutschland zahlen Entschädigungen in der Regel schneller, wohingegen insbesondere ausländische Billig-Airlines oft Zahlungen – selbst nach rechtskräftigen Urteilen – verweigern. Die meisten Airlines haben aus dem Bordverkauf und um die Betankung mit Kerosin zu bezahlen, stets einige Tausend Euro in Bar dabei. Daher kann als letztes Mittel bei verweigerter Zahlung die Bordkasse des Flugzeugs durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.“

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