x
x
x
  • Hält sich an Maskenpflicht und Hygieneempfehlungen: Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).
  • Foto: picture alliance/dpa

Verschärfte Corona-Regeln: Das gilt jetzt in Hamburg, SH, MV und Niedersachsen

Das Leben im Norden Deutschlands ist auch im Herbst noch stark durch das Coronavirus geprägt — und in vielen Teilen eingeschränkt. Fast täglich ändern sich die Regelungen der Bundesländer. Was ist verboten, was ist erlaubt? Die MOPO gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Darf ich noch touristische Reisen unternehmen?

Hamburg: Wer aus innerdeutschen Corona-Hotspots nach Hamburg reisen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf aber maximal 48 Stunden alt sein. Ansonsten ist ein Aufenthalt in Hamburger Hotels nicht gestattet. Touristen müssen außerdem schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen zwei Wochen nicht in Risikogebieten aufgehalten haben.

Niedersachsen: Wer nicht aus Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen kommt, darf einreisen. Allerdings gilt ein Beherbergungsverbot für Gebiete, die den Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 je 100.000 Einwohner überschreiten. Hotels, Pensionen, Campingplätze oder Ferienwohnungen dürfen dann nicht für Übernachtungen benutzt werden. Das gilt derzeit unter anderem für Reisende aus Bremen, Berlin, Frankfurt am Main oder dem Landkreis Cloppenburg. Die niedersächsische Landesregierung aktualisiert die Liste regelmäßig auf ihrer Internetseite. Ausgenommen sind geschäftliche oder medizinisch notwendige Aufenthalte. Verstöße gegen das Beherbergungsverbot sind teuer: Bußgelder bis zu 25.000 Euro können verhängt werden.

Auch für Schleswig-Holstein gilt, dass Reisen erlaubt sind, sofern man nicht aus einem Corona-Hotspot einreist. Wie in Hamburg müssen Touristen einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen. Ausgenommen sind laut Landesregierung berufliche Aufenthalte oder Besuche bei der Familie. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern: Grundsätzlich sind Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern aus allen Gebieten gestattet. Einreisende aus Risikogebieten müssen einen negativen, höchstens zwei Tage alten Corona-Test mitbringen — eine zweiwöchige Quarantäne ist allerdings obligatorisch. Diese kann durch einen zweiten, negativen Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden. Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt die Landesregierung generell. Ausnahmen gelten für berufliche Aufenthalte und Besuche der Familie.

Gilt in der Öffentlichkeit eine Maskenpflicht?

Weil die Corona-Zahlen in Hamburg drastisch gestiegen sind, gelten ab Montag neue Einschränkungen: In allen öffentlichen Gebäuden, aber auch an einigen öffentlichen Plätzen gilt ab dann die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zu den betroffenen Orten gehören unter anderem die Reeperbahn und die Landungsbrücken. Der Senat will damit konkret dort gegen das Coronavirus vorgehen, wo es häufig zu Infektionen kommt.

Das könnte Sie auch interessieren: Aus für Corona-Visiere: Riesige Fehlanschaffung an Hamburgs Schulen

Das Land Niedersachsen hat sich bisher nicht für eine Maskenpflicht an belebten öffentlichen Plätzen ausgesprochen. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die derzeit ebenfalls auf eine Maskenpflicht im Freien verzichten. Es gelten die mittlerweile gewohnten Regeln für das Betreten von Gebäuden oder die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Dürfen Restaurants, Bars oder Clubs öffnen?

Auf einen feucht-fröhlichen Tanzabend in der Disco muss im Norden allgemein noch verzichtet werden, Besuche in Restaurants oder Bars sind allerdings erlaubt. Ab Montag müssen Angestellte in Hamburger Gastro-Betrieben wieder verpflichtend Maske tragen. Das gilt auch für das Personal in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Im ganzen Norden gilt, dass Gäste ihre Maske nur am Platz selbst ablegen dürfen.

Das könnte Sie auch interessieren: Neue Verordnung: Gäste mit Fantasienamen dürfen nicht mehr bedient werden

Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit mögliche Infektionsketten später nachvollzogen werden können. Einmal aufgeflogen, werden In Hamburg falsche Angaben mit einem Bußgeld von 150 Euro bestraft. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern verhängen 50 Euro Strafe, wer in Schleswig-Holstein als „Batman aus Gotham City“ ins Restaurant geht und erwischt wird, muss sogar bis zu 1000 Euro bezahlen.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp