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  • Bei steigendem Alkoholkonsum werden die Corona-Regeln immer häufiger missachtet. Deshalb verbietet Hamburg jetzt den Außerhausverkauf von Glühwein und Co. Unser Archivfoto entstand in der Schanze.
  • Foto: picture alliance/dpa

Verschärfte Corona-Maßnahmen: „Glühwein to go“ ab Mittwoch in ganz Hamburg verboten

Ab Mittwoch werden die Corona-Maßnahmen in Hamburg aufgrund der steigenden Infektionszahlen weiter verschärft. Das betrifft unter anderem den Verkauf von Alkohol. 

Das hat der Senat am Dienstag mitgeteilt. In der neuen Verordnung heißt es: „Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind – insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen – werden in der gesamten Stadt untersagt.“ Das gelte allerdings nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, Getränkedosen oder -tüten.

Corona in Hamburg: Verkauf von Alkohol in der ganzen Stadt verboten

Damit reagiert der Senat auf das „Glühwein-Cornern“, bei dem sich besonders im Bezirk Altona viele Menschen um die Glühwein-Stände versammelten. Zuvor hatten bereits die Bezirke Altona und Hamburg-Nord an bestimmten Plätzen einen Außerhausverkauf alkoholischer Getränke verboten. 

Eine gute Nachricht gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Laut der neuen Verordnung des Senats dürfen Balkonkonzerte und andere Darbietungen im Freien unter strengen Hygienevorgaben stattfinden.

Corona in Hamburg: Balkonkonzerte für Pflegeheime ermöglicht

Zusätzlich wurde jetzt konkretisiert: Assistenzbedürftige Personen erhalten trotz der Kontaktbeschränkungen die notwendige Unterstützung, wenn diese im Zusammenhang mit der Betreuung und Versorgung von hilfebedürftigen Personen steht. (aba)

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