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Ein mit Lebensmitteln gefüllter Eeinkaufswagen
  • Artikel des tägliches Bedarfs wurden 2022 teurer, doch nicht nur über den Preis. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Diese Produkte sind dreiste Verbrauchertäuschungen

Im vergangenen Jahr wurde nahezu alles teurer: Gas, Strom, aber auch Lebensmittel und Artikel des tägliches Bedarfs schlugen inflationsbedingt mit immer höheren Kosten zu Buche. Doch mit Preiserhöhungen allein gaben sich die Hersteller offenbar nicht zufrieden. Durch schrumpfende Packungen führten sie die Konsumenten hinters Licht – und kassierten kräftig ab. Die Verbraucherzentrale lässt jetzt über die dreisteste Mogelpackung abstimmen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft zur Wahl der „Mogelpackung des Jahres 2022“ auf. Die Abstimmung steht im Zeichen der sogenannten Shrinkflation, das heißt der versteckten Preiserhöhung durch immer kleinere Verpackungsgrößen. Die Produkte würden von den Herstellern so regelrecht teurer geschrumpft. Ein beliebter Trick, um eine Steigerung des Preises zu verschleiern.

Versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Verpackungen

Die Verbraucherschützer haben fünf Kandidaten nominiert, bis zum 22. Januar darf jetzt online gewählt werden. Die getroffene Vorauswahl ergebe sich durch die zahllosen Beschwerden aus der Bevölkerung. Und die war offenbar fleißig: Nie zuvor habe es mehr Hinweise auf versteckte Preiserhöhungen gegeben wie im vergangenen Jahr. „Doch was bei uns ankommt und erfasst wird, ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs“, erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Die Nominierten im Überblick: „Rama“ von Upfield habe man von 500 auf 400 Gramm zurechtgeschrumpft, das ergebe eine versteckte Preiserhöhung von 25 Prozent. Auch der Inhalt des „Leerdammer“ von Lactalis wurde den Verbraucherschützern zufolge weniger und erhalte damit einen Preisaufschlag von bis zu 43 Prozent. Kandidat „Pringles“ von Kellog habe ebenfalls seine Füllmenge reduziert und erreiche so eine versteckte Steigerung um 25 Prozent.

Beim „Calgon Power Pulver“ von Reckitt Benckiser wurde mutmaßlich ebenso nachgeholfen, und zwar bei den Dosierangaben. Geringere Mengen pro Waschgang ergäben scheinbar mehr Waschgänge pro Packung: 42 Prozent versteckte Preiserhöhung. Zu guter Letzt sind die allseits beliebten „Goldbären“ von Haribo nominiert. Sie kosteten durch eine geringere Füllmenge 14 Prozent mehr. Auch zahlreiche weitere Sorten des Sortiments sollen betroffen sein.

Dass es auch anders geht, zeigt Brasilien

Der Trend zur „Weniger-drin-Masche“ greife von den bekannten Markenartikeln mittlerweile auch auf die vergleichsweise günstigen No-Name-Produkte über. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, fordert der Verbraucherschützer neue Regeln für die Hersteller. „Die derzeitigen Gesetze geben Unternehmen viel Freiraum, um Verbraucherinnen und Verbraucher hinters Licht zu führen“, so Valet.

Als leuchtendes Beispiel für den Konsumentenschutz in Sachen Shrinkflation gelte indes Brasilien. Dort seien die Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Inhaltsmenge auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben. Für mindestens sechs Monate könnten Käufer so alte und neue Werte vergleichen.

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Eine konkrete Forderung der Verbraucherzentrale: Die Möglichkeit zur Reduzierung der Füllmengen in Deutschland an Auflagen zu koppeln. Die Produzenten sollten den Luftanteil in den Verpackungen verringern und damit einen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz leisten. „Packungen müssen grundsätzlich voll befüllt sein. Die Politik hat Verbraucherinnen und Verbraucher lange genug im Stich gelassen“, sagt der Verbraucherschützer. Abgestimmt werden kann bis zum 22. Januar auf Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg.(mp)

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