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Elbtunnel
  • Der Elbtunnel in Hamburg.
  • Foto: dpa | Daniel Reinhardt

Urteil zu Warnstreik: Elbtunnel bleibt am Montag offen!

Das wird der Gewerkschaft Verdi nicht gefallen: Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betrieb des Elbtunnels aufrecht erhalten bleiben muss.

Nach gescheiterten Verhandlungsgesprächen hatte Verdi vor, alle sechs Tunnelanlagen für drei Stunden komplett zu bestreiken und danach teilweise zu öffnen. Das wurde laut Pressemitteilung von der Autobahnmeisterei Niederlassung Nord abgelehnt.

Der Tunnelbetreiber beantragte Streikstopp – und bekam Recht

Die Autobahn GmbH des Bundes gab dazu in einer Stellungnahme bekannt, sie werte die geplante Bestreikung „als schweren Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs und als massive Störung der öffentlichen Ordnung“. Polizei und Feuerwehr würden durch die faktische Sperrung der Röhren in ihrer Arbeit empfindlich beeinträchtigt, Leib und Leben Dritter gefährdet.

Die Autobahn GmbH reichte daraufhin einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Hamburg ein, der zunächst abgelehnt wurde. Nach einer Beschwerde befasste sich daraufhin das Landesarbeitsgericht mit dem Fall – und gab den Autobahnbetreibern recht.

Pendler dürften sich über den Beschluss freuen

Demnach ist der Betriebsdienst auf den Bundesfernstraßen und in den Operatoren-Arbeitsplätzen in der Tunnelbetriebszentrale aufrechtzuerhalten.

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Für Autofahrer und Pendler, die am Montag durch den Elbtunnel wollen, ist der Beschluss des Gerichts eine positive Nachricht: Sie haben weiter freie Fahrt.

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